ELTIF – nicht für jedermann geeignet

ELTIF – fünf Buchstaben sind es nur, doch sie versetzen Teile der Finanzbranche in Aufruhr. Mit diesem Anlagevehikel namens European Long-Term Investment Fund können angeblich nun auch private Anleger wie die Profis investieren.

Die Ratingagentur Scope titelt ihre neue Studie über ELTIF denn auch reißerisch: „Eine neue Zeitrechnung“. Die Zahl der Produkte nimmt entsprechend stetig zu. Viele Anbieter springen auf den Zug auf und bringen solche Vehikel auf den Markt.

ELTIF gehören zu den sogenannten Alternativen Investmentfonds. Das Anlagevehikel wurde geschaffen, um langfristige Investitionen in die europäische Wirtschaft zu fördern. Mithilfe der regulierten Langzeitfonds sollen illiquide Kapitalanlagen für Privatanleger besser zugänglich werden. Insbesondere verschaffen die ELTIF ein reguliertes, depotfähiges und transparentes Vehikel, was sie für Privatanleger geeignet macht. Dazu zählen Private Equity, Infrastruktur, andere Sachwerte wie Windkraftanlagen oder Private Debt.

Zwar hat die Europäische Union bereits 2015 das Fondsvehikel zugelassen, doch Anfang 2024 haben die Beamten in Brüssel das Regelwerk reformiert, wichtige Einstiegshürden gesenkt und so die Euphorie entfacht. Die überarbeitete Verordnung ermöglicht nun Privatanlegern einen deutlich einfacheren Zugang zu solchen Produkten. Die Beimischung von Privatmarktfonds kann zu einer höheren jährlichen Rendite und einer geringeren Volatilität führen.

Auf das Asset-Management kommt es an

Doch Anleger sollten nicht überstürzt handeln: „Investoren sollten berücksichtigen, dass der ELTIF ja nur die Anlagehülle ist, entscheidend bleibt, dass dahinter ein gutes Asset-Management steht, das die richtigen Anlagen auswählt und dass der jeweilige Fonds ein gutes Risikomanagement aufweist“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland. 

Nach Ansicht des Experten eignen sich die Investmentvehikel nicht für unerfahrene Privatanleger. „Es erfordert viel Fachwissen, um den Anlageansatz zu durchleuchten und die Erfolgsaussichten einschätzen zu können“, so Tilmes. Weil der European Long-Term Investment Fund – wie der Name bereits verrät – ein Langfristinvestment mit einer festgelegten Laufzeit von mehreren Jahren ist, ist das entsprechend schwer. Trotz des langfristigen Charakters weisen die Produkte eine periodische Liquidität während der Laufzeit (zum Beispiel quartalsweise) auf. Ein “Gating” begrenzt dabei in der Regel den maximalen Betrag, der für einen bestimmten Zeitraum zurückgegeben werden kann, was jeweils bei der Investition berücksichtigt werden muss.

Geringere Streuung im Vergleich zu aktiven Fonds und ETF

Zwar haben sich die Diversifikationsmöglichkeiten nach den neuen Vorschriften deutlich verbessert, dennoch ist die Streuung innerhalb eines ELTIF nach den Worten Tilmes längst nicht so hoch wie etwa bei aktiv gemanagten Investmentfonds oder ETF. Zudem gilt es zu bedenken, dass ein solches Sachwertinvestment zur individuellen Zielsetzung und Risikoneigung des Anlegers sowie zu seiner gesamten Vermögensstruktur passen muss. Einmal investiertes Kapital ist häufig langfristig gebunden.

Laut der Scope-Studie betrug das Gesamtvolumen der ELTIF Ende 2023 rund 13,6 Milliarden Euro. Die Experten erwarten, dass die Summe bis 2026 auf bis zu 35 Milliarden Euro steigen wird. Derzeit verteilen sich die Assets fast gleichmäßig auf Private Equity und Infrastruktur (jeweils 31 Prozent) sowie Private Debt (30 Prozent). Das restliche Fondsvolumen ist in gemischte Strategien und Immobilien investiert. 

Einstieg in schwer zugängliche Assetklasse

Prof. Tilmes sieht neben den Risiken aber durchaus auch Vorteile. „ELTIF können einen Einstieg in sonst schwer zugängliche Assetklassen schaffen. Das ist sinnvoll, um das Portfolio zu diversifizieren.“ Außerdem können Sachwerte in der Regel neben dem zusätzlichen Diversifikationseffekt für das Portfolio auch attraktive Renditen sowie einen gewissen Inflationsschutz bieten. Weil das Anlagesegment noch sehr jung und für private Anleger nicht ganz einfach zu überblicken ist, empfiehlt Tilmes die professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen und gut ausgebildeten Anlageexperten.

Rürup-Rente: wieder im Aufwärtstrend

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, erfreut sich wachsender Beliebtheit, wie die Zahlen für 2023 zeigen.

Inflation und Ressourcenknappheit, Krisen und Kriege, wirtschaftliche Unwägbarkeiten oder geopolitische Spannungen, die bis ins Private reichen. Die Zeiten bleiben in vielerlei Hinsicht voller Herausforderungen. Das gilt nach wie vor auch für die private Altersvorsorge. Dennoch gibt es dabei – anders als bei der sogenannten Riester-Rente – bei deren Pendant, der Rürup-Rente, durchaus Lichtblicke.

Einen Wachstumsbeweis für die Rürup-Rente hat unlängst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgelegt. So verzeichnete der Verband erneut einen Anstieg bei den Neuabschlüssen für die Rürup-Rente. Im Jahr 2023 wurden 133.800 neue Verträge abgeschlossen. Dies markiert das dritte Jahr in Folge mit einem sechsstelligen Neuzugang. Der Zuwachs entspricht einem Anstieg von rund 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als die Steigerungsrate noch bei 15,5 Prozent lag. Noch ein Jahr zuvor betrug das Wachstum sogar 18,8 Prozent.

Fünf Jahre kontinuierlicher Anstieg

Die Rürup-Rente konnte das fünfte Jahr in Folge steigende Abschlusszahlen verzeichnen. Dieser positive Trend folgt auf elf Jahre mit rückläufigen Zahlen. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 wurden zuletzt mehr als 200.000 Neuverträge vereinbart. Im Produkt-Startjahr 2007 waren es sogar noch über 317.000. Der Gesamtbestand an Rürup-Renten-Policen stieg im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge um nahezu vier Prozent und erreichte rund 2,7 Millionen Verträge. Auch in den beiden Vorjahren konnte ein Zuwachs von knapp vier Prozent verzeichnet werden. Ein zweistelliger Bestandsausbau gelang zuletzt im Jahr 2012.

Besser als die Riester-Rente?

Während die Riester-Rente bekanntermaßen seit Jahren schwächelt oder reformiert werden soll, zeigt sich die Rürup-Rente also robust bis wachstumsorientiert. Somit bleibt sie eine wichtige Säule der zusätzlichen Altersvorsorge in Deutschland. Vor allem Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte zählen zur Zielgruppe dieser Vorsorgelösung. Dabei sorgt – neben dem Insolvenzschutz – vermutlich insbesondere die Möglichkeit von steueroptimierender Altersvorsorge und flexiblen Zuzahlungen für das anhaltende Interesse dieser Klientel. Jedenfalls dokumentieren kontinuierlich steigende Abschlusszahlen und ein wachsender Gesamtbestand, dass dieses Vorsorgeprodukt weiterhin auf nachweisbares Interesse stößt.

Was der Erbstreit in der Familie Messner lehrt

Im September 2024 begeht Reinhold Messner seinen 80. Geburtstag. Doch die eigenen vier Kinder will er dann nicht sehen. Grund ist ein Familienstreit um sein Erbe, über den er in einem Interview in der „Apotheken-Umschau“ berichtete.

Darin bezeichnete Messner die lebzeitige Übertragung seines auf 30 bis 40 Millionen Euro geschätzten Vermögens auf die Kinder als einen seiner größten Fehler. Das ist bitter. Hätte sich Messner den richtigen Nachlassexperten geleistet, wäre es zu dem Erbstreit und der damit verbundenen Familientragödie aller Voraussicht nach gar nicht erst gekommen.

„Einer meiner größten Fehler war: Ich habe ihnen vor meinem Ableben testamentarisch den Großteil meines Vermögens überlassen. Sie verstehen nicht, dass alles geschenkt war und schätzen den Wert meiner Großzügigkeit nicht“, beschwert sich Messner in aller Öffentlichkeit. „In dem Moment, als ich mein materielles Erbe an die Kinder und Ehefrau verteilt hatte, zerbrach die Familie. Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund und ich stand mit 75 am Abgrund.“

Dass die nachfolgenden Generationen den Wert des Familienvermögens nicht immer schätzen, ist im Volksmund längst bekannt. „Die erste Generation baut Vermögen auf, die zweite erhält es und die dritte verprasst es.“ Woran das liegt, weiß Betriebswirt Manfred Gabler genau. „In vielen Erbengemeinschaften schätzen die Erben ,das Geschenk‘ der Eltern nicht, weil sie dafür nicht arbeiten mussten. Sie riskieren sogar, dass es unter den Hammer kommt, weil sie ewig darüber streiten und Anwälte dies auch noch befeuern. Sie sollten dankbar sein, überhaupt etwas bekommen zu haben“, sagt Gabler.

Wertschätzung fehlt oft

Der Geschäftsführer der Weilheimer Firma ErbTeilung hält mit seiner Meinung zum Fall Reinhold Messner nicht zurück. Dieser hätte sich im Vorfeld der Schenkungen besser beraten lassen sollen. „Beschenkte sind eben oft gierig und undankbar, zumindest aus Sicht des Schenkenden. Dieser hat immer andere Vorstellungen davon, wie der Beschenkte damit umzugehen hat. Das liegt in der Natur der Dinge. Sein Haus, das er selbst aufgebaut hat, hat für ihn einfach einen viel höheren emotionalen Wert als umgekehrt ein Haus, das der Sohn vom Vater geschenkt bekommt. Für den Sohn ist das freilich auch etwas wert, aber weniger.“

Eltern sollten Sicherheiten einbauen

Dabei gibt es für Eltern, die ihren Kindern ihr Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen möchten, zahlreiche Möglichkeiten, sich vor Undank und Verschwendung abzusichern. Das fängt damit an, dass das Vermögen „nur“ alle zehn Jahre, also in gut geplanten Etappen und in den Grenzen der erbschaftsteuerlichen Freibeträge übertragen wird. Dabei können Ehepartner alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400.000 Euro. Sowohl der Vater als auch die Mutter können jeweils 400.000 Euro je Kind schenken. 200.000 Euro Freibetrag gibt es für Enkelkinder.

Familienpool für langfristige Lösungen

Außerdem können sich die Eltern Nießbrauchs- und Wohnrechte an Immobilien einräumen lassen. Will der Erblasser verhindern, dass sich das Familienvermögen im Laufe der Zeit immer weiter innerhalb und außerhalb der Familie verstreut, kann er stattdessen die Immobilien, aber auch Unternehmensbeteiligungen, in einen Familienpool einbringen. Dazu wird meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder – wegen der Haftungsbeschränkung – eine GmbH & Co.KG gegründet, in der die Familienmitglieder als Gesellschafter eintreten. „Im Gesellschaftsvertrag der Familiengesellschaft lässt sich im Grunde genommen alles regeln. Selbst wenn die Eltern nur minimale Gesellschaftsanteile halten, können sie verfügen, dass ihre Stimmrechte und Gewinnbeteiligung nahe bei 100 Prozent bleiben“, erklärt Manfred Gabler. Er fügt hinzu: „Messner hätte definitiv einiges besser machen können.“ Last but not least können sich Erblasser auch ohne Gesellschaftsvertrag die Rückübertragung des Geschenks vorbehalten, falls der Beschenkte das Geschenk nicht schätzt. Fazit: Bei geschickter Gestaltung lässt sich Erbstreit vermeiden.

Mehr ältere Beschäftigte als je zuvor

Ältere Beschäftigte in Deutschland sind auf dem Vormarsch. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren bemerkenswert angestiegen. Die Gründe dafür sind differenziert wie individuell.

Mehr als die Hälfte der über 60-Jährigen ist noch im Arbeitsleben aktiv, um die eigenen Rentenansprüche zu erhöhen. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) arbeiteten Ende 2023 mehr als 3,8 Millionen Menschen im Alter von über 60 Jahren noch sozialversicherungspflichtig. Das sind über 1,1 Millionen ältere Beschäftigte mehr im Vergleich zu fünf Jahren zuvor. Diese Zahlen hat das Info-Portal der DRV (ihre-vorsorge.de) veröffentlicht.

Damit setzt sich trotz globaler Krisen und inländischer wirtschaftlicher Herausforderungen ein Trend fort. Einerseits sind Unternehmen bemüht, ihre Arbeitnehmer länger zu halten. Andererseits sind ältere Beschäftigte fitter als früher und motiviert, ihren Ruhestand noch hinauszuschieben beziehungsweise ihre Rente aufzustocken. Jedenfalls vermeldet die Bundesagentur für Arbeit (BA), dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 60 und 65 im vierten Quartal 2023 um etwa 200.000 auf rund 3,26 Millionen gestiegen ist. Das entspricht mehr als der Hälfte (52,3 Prozent) dieser Altersgruppe.

Über die Regelaltersgrenze hinaus in Arbeit

Auch nach dem 65. Lebensjahr sind und bleiben also viele Menschen weiterhin berufstätig. So gingen fast 590.000 Frauen und Männer im Herbst 2023 einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. Darunter waren rund 215.000 im Alter von 65 und 66 Jahren und mehr als 370.000 ältere Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze.

Zählt man auch die 55- bis 60-Jährigen hinzu, waren Ende 2023 fast acht Millionen Beschäftigte in den elf Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Bundesregierung sieht sich durch diese Entwicklung in ihrer Entscheidung bestätigt, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Ein Bericht der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2022 zeigte, dass 2010 rund 40 Prozent der Menschen zwischen 60 und 65 Jahren erwerbstätig und ein Viertel sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Heute sind es über 60 Prozent, von denen knapp die Hälfte sozialversicherungspflichtig arbeitet. Diese Entwicklung war vor Jahren so kaum vorstellbar.

Statistikamt bestätigt den Trend

Auch Zahlen aus dem Statistischen Bundesamt bestätigen diesen Trend. Danach stieg die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen von 47 Prozent im Jahr 2012 auf 63 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der 65- bis 69-Jährigen, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von elf auf 19 Prozent. Diese Zahlen unterstreichen die wachsende Bedeutung älterer Beschäftigter, die Notwendigkeit flexibler Arbeitsmodelle sowie zeitgemäßer Rentenregelungen auf dem Arbeitsmarkt.

Verträgt die Geldanlage von Senioren auch Aktien?

Wie soll ich mein Geld anlegen, wenn ich das Rentenalter erreicht habe? So lautet eine Frage, die Kunden ihrem Vermögensberater häufig stellen.

Die schnelle Antwort darauf wäre: Reduzieren Sie ihr Risiko. Das ist jedoch zu kurz gegriffen. Reduziertes Risiko wird oft mit einer Senkung der Aktienquote gleichgesetzt und klingt grundsätzlich auch erst einmal vernünftig. Vor allem, wenn das angesparte Kapital dazu dienen soll, die Rentenlücke im Alter zu schließen und durch regelmäßige Entnahmen den Lebensstandard von Senioren aufrechtzuerhalten. Dann möchte man schließlich nicht stark schwankenden Börsenkursen ausgesetzt sein.

Oft wird die Faustformel „Aktienquote ist gleich 100 minus Lebensalter“ für die Geldanlage herangezogen. Der Gedanke dahinter: Wer jung ist, hat einen langen Anlagehorizont und kann Schwankungen am Aktienmarkt besser aussitzen. Für den Renteneintritt mit 65 bedeutet dies nach der aufgeführten Formel also eine Aktienquote von 35 Prozent bei 65 Prozent Anleihen. Im Durchschnitt der letzten 50 Jahre hätte das für Senioren zu einer Rendite von rund 4,75 Prozent geführt. Konsequenterweise müsste dann die Aktienquote immer weiter gesenkt werden, mit der entsprechenden Auswirkung auf die Rendite. Nach Inflation und Steuern (Transaktionskosten können heute fast vernachlässigt werden) ist schnell der Punkt erreicht, wo das Vermögen nicht weiterwachsen kann und die Entnahmen den Kapitalstock abschmelzen.

Der Durchschnitt verdeckt das Problem

Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer beträgt in Deutschland aktuell rund 78 Jahre, für Frauen rund 83 Jahre. Allerdings werden die meisten Männer heute bereits 87 Jahre alt, die meisten Frauen 90 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Geschlechter immer noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren vier Jahren. Woran liegt das? Die Lebenserwartung ist keine normalverteilte Gauß’sche Glockenkurve, sondern linksschief. Das leider immer noch relativ hohe Sterberisiko von Kindern im ersten Lebensjahr senkt den Gesamtdurchschnitt. Der Modus, also der am häufigsten auftretende Wert, ist daher aussagekräftiger. Der aber liegt wegen der linksschiefen Verteilung ein ganzes Stück über der durchschnittlichen Lebenserwartung.

Was bedeutet das für den Ruhestand?

Die schlechte Nachricht: Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss das Kapital nach dem Renteneintritt nicht nur 20 Jahre reichen, sondern 30 oder mehr Jahre. Die gute Nachricht: Der Anlagehorizont ist auch nach dem Renteneintritt noch beachtlich. Betrachten Sie daher die Jahre des Ruhestands nicht als homogen. Auch in dieser Phase darf das Geld mit unterschiedlichen Anlagehorizonten arbeiten. Das Geld, das Sie zur Aufbesserung Ihrer Rente in den ersten zehn bis 15 Jahren benötigen, legen Sie defensiver und schwankungsarm an, abhängig von Ihrer persönlichen Risikotoleranz mit einer Aktienquote von 30 bis 50 Prozent. Vergessen Sie die Notfallreserve nicht, die Sie auf einem anständig verzinsten Tagesgeldkonto schwankungsfrei und jederzeit verfügbar haben.

Was erst später benötigt wird, darf stärker schwanken, aber auch mehr erwirtschaften. Wie hoch die Aktienquote dafür sein darf, entscheiden das persönliche Risikoempfinden der Senioren und ihre Schwankungstoleranz. Einige meiner älteren Kunden fühlen sich auch mit Aktienquoten zwischen 60 und 80 Prozent wohl.

Größere Notfallreserve für den Pflegefall

Wie in jedem Alter gilt auch hier: Passen Sie Ihre Planung regelmäßig an Ihre Lebensumstände an. Dazu gehören nicht nur das fortschreitende Alter, sondern auch familiäre Veränderungen, Ihre Gesundheit und Ihr möglicherweise verändertes Risikoempfinden. Es kann sinnvoll sein, die Notfallreserve sukzessive aufzustocken, um einer eventuellen Pflegebedürftigkeit besser begegnen zu können.

Wie in jedem Alter gilt ebenfalls: breit gestreut investieren, ob in einzelne Aktien, in Fonds oder ETF, reduziert das Risiko. Auch für Anleihen kann ein gut gemanagter Fonds eine passende Lösung sein, um breit zu streuen, denn viele Anleihen gibt es erst ab Mindestanlagegrößen von 10.000 oder gar 100.000 Euro.


Gastautorin Dörthe Mehlhorn von der Ringelstein & Partner Vermögensbetreuung. Mehr von ihr und weiteren Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

Ohne Mütterrente wären viele Frauen ärmer

Die vor zehn Jahren in Deutschland eingeführte Mütterrente hat sich für viele Frauen zu einem spürbaren Baustein ihrer Altersvorsorge entwickelt.

Die Mütterrente ist seit ihrer Einführung im Jahr 2014 ein zentraler Bestandteil der deutschen Rentenpolitik. Sie wurde eingerichtet, um Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, einen Ausgleich für eine oftmals reduzierte Erwerbstätigkeit während ihrer Kindererziehungszeit zu gewähren.

Diese Maßnahme sollte zudem zur Verringerung der Rentenlücke zwischen Männern und Frauen – dem Gender Pension Gap – beitragen. Allerdings zählt die Mütterrente zu den kostspieligsten Rentenreformen der letzten Jahre. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) beziehungsweise der Steuerzahler musste beispielsweise 2022 knapp 13 Milliarden Euro dafür aufbringen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) hat nun untersucht, welche Ergebnisse und Effekte aus der Mütterrente entstanden sind.

Bruttorente steigt im Durchschnitt um 107 Euro

Von der Mütterrente profitieren laut jüngsten Zahlen fast neun Millionen ältere Frauen. Diese Leistung erhöht im Durchschnitt die Bruttorente der begünstigten Frauen um 107 Euro, was deren finanzielle Situation erheblich verbessert. Ohne die Mütterrente würden die Bruttorenten über die gesamte Einkommensverteilung sinken. Frauen mit drei oder mehr Kindern hätten die größten Einbußen. Eine Abschaffung der Mütterrente würde insbesondere die unteren Einkommensgruppen anteilig stark belasten. Der Gender Pension Gap stiege um mehr als 20 Prozent. Besonders stark betroffen wären die ärmsten 20 Prozent. Deren Einkommen würde um acht Prozent geringer ausfallen.

Die Mütterrente trägt zudem signifikant zur Reduzierung der Altersarmut bei. Ihre Abschaffung würde die Armutsrisikoquote von Frauen ab 65 Jahren von derzeit 19,4 Prozent auf 22,3 Prozent erhöhen, bilanziert die DIW-Studie. Frauen mit drei oder mehr Kindern wären besonders stark betroffen, da deren Armutsrisiko um fünf bis sechs Prozentpunkte steigen würde. Diese Zahlen unterstreichen die wichtige Rolle der Mütterrente in der sozialen Absicherung älterer Frauen.

Alternativen zur Abschaffung der Mütterrente

Die Mütterrente kompensiert Ungleichheiten, die durch Kindererziehungszeiten entstanden sind. Zudem reduziert sie das Armutsrisiko älterer Frauen erheblich. Anstatt diese besondere Rentenleistung also (wieder) abzuschaffen, empfiehlt es sich, Maßnahmen zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit zu ergreifen. Das DIW verweist darauf, dass eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen während ihres gesamten Lebenszyklus langfristig die Altersarmut reduziert und die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen verringert. Der Ausbau der Kinderbetreuung und eine Reform des Steuersystems könnten dazu beitragen, dass Frauen stärker am Erwerbsleben teilnehmen und dadurch höhere Rentenansprüche erwerben.

Fremdwährungen – ein Fall für den Steuerberater

Anleger reichten in der Vergangenheit die jährlichen Steuerbescheinigungen der Bank an ihren Steuerberater weiter. Dieser erkennt darauf in zusammengefasster Form, welche Kapitalerträge in Euro angefallen sind und welche Steuern schon bezahlt wurden.

Was viele Anleger nicht wissen: die Steuerbescheinigung der Bank enthält nur die Kapitalerträge in Euro. Zinserträge von Konten auf Dollar, Norwegische Kronen oder andere Fremdwährungen werden dort in der Regel nicht aufgeführt. Zudem können neben den Zinsen auch noch steuerpflichtige Kursgewinne anfallen. Für beides werden von der Bank keine Steuern einbehalten und der Steuerpflichtige muss die Erträge in seiner Steuererklärung zusätzlich angeben und versteuern.

Währungen

Vielfach hat der Steuerberater keine Chance, aus der ihm vorgelegten Steuerbescheinigung zu erkennen, dass der Mandant auch ein Fremdwährungskonto unterhält. Im Ergebnis bedeutet das leider oft, der Anleger wusste nicht, dass die Steuerbescheinigung unvollständig war. Der Steuerberater wiederum wusste nicht, dass er auch ein Fremdwährungskonto in die Steuererklärung einarbeiten musste. Schon die Rechtsprechung der alten Römer folgte dem Grundsatz „Ignorantia legis non excusat“. Auch für deutsches Recht, insbesondere das Steuerrecht, gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Weil das Finanzamt kaum Prüfmöglichkeiten hatte, sind nicht richtig erklärte Fremdwährungserträge in der Vergangenheit in den seltensten Fällen aufgefallen. Doch das ändert sich ab diesem Jahr. Ab 2025 sind die Banken verpflichtet, für das Steuerjahr 2024 Fremdwährungsgewinne zu melden und die dafür anfallende Steuer automatisch abzuführen. Erfährt das Finanzamt zum ersten Mal von Erträgen aus einem Fremdwährungskonto, könnte schnell die Frage aufkommen, seit wann das Fremdwährungskonto schon bestand. Außerdem könnte der Fiskus daran zweifeln, ob der Steuerpflichtige in der Vergangenheit die Steuererklärung richtig abgegeben hat.

Kontoauflösung hilft nicht weiter

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ihr Fremdwährungskonto in der Vergangenheit richtig versteuert wurde, dann sollten Sie das jetzt dringend mit Ihrem Steuerberater klären. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater feststellen, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal funktioniert hat, kann er Sie auch beraten, wie man weiter vorgeht.

Das Fremdwährungskonto schnell noch in diesem Jahr aufzulösen, dürfte wenig helfen, da in der Regel für das Jahr 2024 schon Erträge angefallen sind. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglicherweise ein Weg. Dafür müssen Sie aber selbst aktiv werden. Meldet sich das Finanzamt bei Ihnen, weil es von dem Fremdwährungskonto schon erfahren hat, ist es dafür in der Regel zu spät. Dann kann eine empfindliche Geldstrafe oder bei sehr schwerwiegenden Fällen sogar Haft drohen. Die nicht gezahlten Steuern sind in jedem Fall nachzuzahlen und zu verzinsen.

Geldmarktfonds als Alternative

Wer ohne steuerliche Komplikationen in die Wertentwicklung und die Verzinsung von Fremdwährungen investieren möchte, sollte anstelle eines oftmals teuren Fremdwährungskontos lieber auf einen Geldmarktfonds in der entsprechenden Fremdwährung zurückzugreifen. Die Ertragschancen sind vergleichbar. Da es sich dabei aber um ein Wertpapier im Depot handelt, gibt es keine steuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Sämtliche Erträge werden automatisch von der Bank in die Steuerbescheinigungen eingearbeitet.


Gastautor Gerd Petermann ist Vermögensberater in der Hoppe VermögensBetreuung GmbH & Co. KG. Mehr von diesem und weiteren Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de

Plötzlich großes Geld – das wirft Fragen auf

Es kann viele Gründe geben, warum jemand zu einem größeren Geldbetrag kommt. Eine unerwartete Erbschaft, eine Schenkung, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder eine größere Abfindung.

„Häufig, so meine Erfahrung, verunsichert das zunächst viele Menschen, vor allem wenn der Geldzufluss überraschend geschieht“, erklärt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB). Tatsächlich gibt es zahllose Möglichkeiten, was man alles mit dem Geld anstellen kann. Die Palette reicht von der Erfüllung lang gehegter Wünsche wie eine große Reise oder ein neues Auto über die Investition in eine Wohnung oder ein Haus, den Umbau oder die Renovierung einer bereits bestehenden Immobilie bis hin zur Geldanlage für die Altersvorsorge, für den vorgezogenen Ruhestand oder den Nachwuchs.

„Vor allem wenn sich jemand nie zuvor mit dem Thema Finanzen auseinandergesetzt hat, kann das zu Überforderung führen“, weiß Prof. Tilmes aus seinem Berufsalltag. Es gebe immer wieder Fälle, bei denen aufgrund falscher Entscheidungen größere Summen auch schnell weg sind. Zum Beispiel durch übermäßigen Konsum, aber auch durch falsche Geldanlage. Letzteres kann schnell passieren, wenn man vermeintlich heißen Anlagetipps folgt oder einfach schlecht beraten wird. 

„Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen ausgewiesenen Experten, wie die von FPSB Deutschland zertifizierten Certified Financial Planner (CFP®), zu Rate zu ziehen“, erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Wink ist. „Das Besondere bei einer professionellen Finanzplanung ist, dass hierbei die gesamte Situation des Einzelnen einbezogen wird, also seine Ausgaben und Einnahmen, die bereits vorhandenen Vermögenswerte, die eigene Absicherung, aber auch die Vermögensnachfolge.“

Aktien auch bei Höchstständen attraktiv

Ausgehend von einer solchen ganzheitlichen und individuell zugeschnittenen Beratung wird ein qualitativ guter Berater gemeinsam mit dem Kunden dessen Ziele herausarbeiten und einen Finanzplan erstellen, wie er die Ziele dann mit dem zugeflossenen Geld auch erreichen kann. Wichtig ist dabei, dass es im Rahmen eines Finanzplans eben nicht nur um die Geldanlage geht. „Das kann auch den Aufbau einer Reserve oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Erfüllung eigener Wünsche beinhalten“, erklärt Tilmes.

Zu den Aufgaben der Finanzplanung gehört aber auch die langfristige Geldanlage. Hierbei ist es wichtig, dass Anleger das Potenzial des Aktienmarktes nutzen, am besten über eine gut diversifizierte Investition. „Derzeit stelle ich immer wieder fest, dass Anleger dem Aktienmarkt, weil er nahe an seinem Höchststand notiert, skeptisch gegenüberstehen“, sagt der Finanzexperte weiter. „Doch sollte man sich davon nicht verunsichern lassen.“ 

So gibt es zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass der Zeitpunkt des Einstiegs für den langfristigen Anlageerfolg nicht entscheidend ist. „Selbst wer zum ungünstigsten Zeitpunkt eingestiegen ist, lag in der Vergangenheit bei einem Anlagehorizont von über 15 Jahren und einer breiten Streuung der Aktieninvestition nie im Minus“, so Tilmes. Über die vergangenen 20 Jahre hinweg ist zum Beispiel der MSCI World um das 3,5fache gestiegen. Zu neuen Höchstständen kam es in dieser Zeit somit immer wieder. „Tatsächlich sind sie deutlich häufiger als man denkt“, macht der Experte klar. Mit anderen Worten: Neue Höchststände sind ein natürlicher Teil des Marktwachstums und führen nicht zwangsweise zu einem unmittelbaren Kurseinbruch.

Finanzplanung ist Lebensplanung

Wer also nach einem plötzlich zugeflossenen größeren Betrag an Geld Rat sucht und Fehler vermeiden möchte, für den kann es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu holen. „Ganz nach dem Motto ´Finanzplanung ist Lebensplanung´ beraten CFP Anleger zu ihrer gesamten finanziellen Situation und ihrer langfristigen Geldanlage unter Berücksichtigung der verschiedensten Risikoszenarien“, erklärt Prof. Dr. Rolf Tilmes.

Armut oder Reichtum – eine Frage des Maßstabs

Die Gradmesser für den Wohlstand einer Nation wie die Verteilung von Armut oder Reichtum lassen sich in Europa aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten.

Ob in einem der europäischen Staaten eher Armut oder Reichtum herrscht, ist immer auch eine Frage des angewandten Maßstabs. Man könnte auch sagen: Wie arm beziehungsweise wie reich wir in Europa sind, hängt im Wesentlichen von unserem Blickwinkel ab. Diesen hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) unlängst genauer unter die Lupe genommen und interessante Ergebnisse ihrer Studie präsentiert.

Traditionell wird Armut oder Reichtum (auch) in EU-Mitgliedsländern anhand des jeweiligen mittleren Einkommensniveaus gemessen. In Deutschland gelten beispielsweise knapp 15 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet. Sie verfügen über weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens. Dieser nationale Maßstab berücksichtigt jedoch nicht die Unterschiede im Lebensstandard oder beim materiellen Anspruchsniveau zwischen den Ländern. Das IW hat daher eine länderübergreifende Einkommensverteilung auf Basis eines EU-weiten, kaufkraftbereinigten Medianeinkommens berechnet. Diese Methode zeigt ein deutlich anderes Bild der Einkommensverteilung und des Armutsrisikos in Europa.

Vermögenssituation in Deutschland neu beleuchtet 

Nach der neuen IW-Berechnungsmethode sind in Deutschland „nur“ (noch) gut sieben Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Das ist somit weniger als die Hälfte der Quote, die sich bei der rein nationalen Betrachtungsweise ergibt. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern steht Deutschland also ziemlich gut da. Nur in sechs Ländern ist der Anteil der relativ armen Bevölkerung nach diesem Maßstab geringer. Auch der Anteil der Deutschen, die zur Mittelschicht oder oberen Mittelschicht gehören, ist gemäß neuer Bemessungsgrundlage höher. So steigt der Anteil der relativ Einkommensreichen von 3,7 Prozent auf 8,4 Prozent. Zu dieser Gruppe zählen alle, die über ein Einkommen von mehr als 250 Prozent des Medians verfügen. 

Kaufkraftbereinigt ist ein Fünftel armutsgefährdet

Die nach kaufkraftbereinigtem Medianeinkommen gemessene Armutsgefährdungsquote in der gesamten EU beträgt rund 20 Prozent. Das sind etwa 3,5 Prozentpunkte mehr, als wenn die Daten auf Basis der nationalen Einkommen zusammengefasst werden. Im Vergleich zu einzelnen EU-Staaten hat Deutschland allerdings auch bei der kaufkraftbereinigten EU-weiten Einkommensverteilung eine relativ geringe Armutsquote. Außerdem leben bei uns auch vergleichsweise viele reiche Menschen. Nur in Österreich und Luxemburg ist der Anteil der relativ Reichen höher als in Deutschland. In Luxemburg gehören sogar 25 Prozent der Bevölkerung zur obersten Einkommensschicht der EU. Da klaffen enorme Abstände gegenüber anderen Staaten. So liegt etwa der statistisch erfassbare Vergleichswert für die Slowakei bei null.

Starkes Wohlstandsgefälle

Auch dieser Vergleich zeigt: Trotz substanzieller Einkommenszuwächse in den vergangenen Jahren besteht insbesondere in (Süd-)Osteuropa weiterhin ein starkes Wohlstandsgefälle zum EU-Durchschnitt. In fünf EU-Ländern gilt mehr als die Hälfte der Bevölkerung als armutsgefährdet, wenn das EU-weite kaufkraftbereinigte Medianeinkommen zugrunde gelegt wird. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Ungarn und die Slowakei. Doch nach rein nationalem Maßstab gemessen gehören beide eigentlich zu den EU-Mitgliedsstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Armutsrisiko. Insofern lässt die neue Berechnungsmethode mit Blick auf „Armut oder Reichtum?“ vor allem eine Aussage zu: es ist gewissermaßen immer auch eine Frage des angewandten Maßstabs.

LAT-Partnerschaft: gemeinsam in zwei Haushalten

Die amtliche Statistik bildet lediglich den institutionellen Partnerschaftsstatus ab. Danach gelten Personen, die allein in ihrer Wohnung leben, als partnerlos.

Betrachtet man aber den sozialen Status, zeigt sich ein anderes Bild. So lebt eine wachsende Zahl von Menschen in einer Partnerschaft, aber in zwei eigenen Haushalten. Man spricht dann von Living-Apart-Together (kurz: LAT). Mit dem Deutschen Alterssurvey (DEAS) können Aussagen über diese Personen in der zweiten Lebenshälfte getroffen werden.

Dabei ist es wichtig, diese Personengruppe näher zu erforschen, um zu verstehen, an welchen Stellen sie zusammenlebenden Paaren gleichen, zum Beispiel hinsichtlich verminderten Einsamkeitsrisikos oder höheren Wohlbefindens, oder aber Partnerlosen, zum Beispiel mit Blick auf Armutsrisiken und Wohnkostenbelastung.

Knapp sechs Prozent der Befragten des DEAS geben an, in einer LAT-Partnerschaft zu leben. Aber ist diese Lebensform selbst gewählt? Resultiert sie beispielsweise aus beruflichen und/oder privaten Verpflichtungen an unterschiedlichen Orten oder ist sie eine Vorstufe zum Zusammenziehen?

Diesem Aspekt näherten sich die Wissenschaftlerinnen mittels Angaben zur Frage „Unabhängig von Ihren Lebensumständen, wie sehr wünschen Sie es sich, mit Ihrer/Ihrem jetzigen (Ehe)Partner*in in einem gemeinsamen Haushalt zu leben?“. Unter den ab 43-Jährigen gab mit 54,7 Prozent mehr als die Hälfte an, sich einen gemeinsamen Haushalt zu wünschen. Differenziert nach Alter zeigen sich aber deutliche Unterschiede: Während bei den 43- bis 65-Jährigen sich über 60 Prozent nach einem Zusammenleben sehnen, ist es bei Personen ab 66 Jahren nur noch jede/r Fünfte (61,7 vs. 20,2 Prozent).

Ältere bleiben öfter im gewohnten Umfeld

Das könnte damit zusammenhängen, dass ältere Menschen schon länger in ihrem Wohnumfeld leben. Sie wollen daher nicht umziehen und haben sich schon an einen Alltag allein gewöhnt. Studienautorin Luisa Bischoff ergänzt: „Wir haben uns auch Unterschiede zwischen Frauen und Männern angeschaut, die allerdings nicht statistisch signifikant sind. Die Verteilungen spiegeln jedoch die Ergebnisse bisheriger Studien wider, dass Männer sich eher eine Partnerin wünschen, mit der sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Frauen dagegen wünschen sich eher einen Partner, mit dem sie ihre freie Zeit verbringen können, für den sie jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt sorgen müssen.“ Die Studie berücksichtigte ebenfalls die Verteilung partnerschaftlicher Lebensformen allgemein und die Unterschiede nach Einkommenshöhe und Bildungsabschluss. Die detaillierten Ergebnisse sind hier zu finden.


Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Mit der Studie werden seit zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere Alter befragt.

Urlaubsgeld – sonnige Aussichten nur für die Hälfte

Urlaubsgeld wünschen sich viele Beschäftigte. Doch aktuell profitiert nur knapp die Hälfte der Arbeitnehmer von dieser zusätzlichen Gratifikation.

Urlaubsgeld wird üblicherweise mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt. Es hilft vielen Menschen, ihre sommerliche Auszeit zu finanzieren. Fast jeder zweite Tarifbeschäftigte in Deutschland kann sich über dieses Polster auf dem Konto freuen. 2024 liegt der Anteil der Beschäftigten, die Urlaubsgeld erhalten, stabil bei 46 Prozent.

Aktuelle Zahlen zeigen jedoch signifikante Unterschiede nach Tarifbindung, Regionen und Branchen. Dafür hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung die Angaben für ein Jahr von fast 68.000 Beschäftigten ausgewertet und veröffentlicht

Tarifbindung ist entscheidend

Ein bestehender Tarifvertrag erhöht die Chance auf Urlaubsgeld. In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft erhalten 74 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung. Das ist verglichen mit nur 36 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag ein mehr als doppelt so hoher Anteil. Diese Diskrepanz unterstreicht die Vorteile von Tarifverträgen, insbesondere wenn sie neben höheren Grundgehältern auch zusätzliche Leistungen wie das Urlaubsgeld bieten. Allerdings geht die Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich zurück. So gilt ein Tarifvertrag laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur noch für knapp die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent). In der reinen Privatwirtschaft liegt die Quote bei 42 Prozent.

Regionale Unterschiede

Deutliche regionale Unterschiede zeigt ein Vergleich zwischen alten und neuen Bundesländern, den das Statistische Bundesamt angestellt und online veröffentlicht hat. Beschäftigte in den westlichen Bundesländern erhalten durchschnittlich 1.692 Euro Urlaubsgeld, während es in den östlichen Ländern nur 1.196 Euro sind. Diese enorme Differenz von rund 41,5 Prozent oder 496 Euro spiegelt die anhaltenden Lohnunterschiede zwischen Ost und West wider.

Das Urlaubsgeld variiert ebenso signifikant nach Branchen. Die Unterschiede reflektieren dabei unter anderem die wirtschaftliche Lage und die Tarifstrukturen der einzelnen Branchen. So wird bei Informationsdienstleistern das höchste Urlaubsgeld (3.769 Euro) gezahlt. Doch davon profitiert jedoch lediglich ein gutes Drittel, denn nur 35,4 Prozent zählen in diesem Segment zu den Tarifbeschäftigten. Sehr gering fallen die sommerlichen Zahlungen generell in der Landwirtschaft mit nur 361 Euro oder im Hotel- und Gaststättengewerbe aus. So erhalten Angestellte in sächsischen Hotels oder Gaststätten lediglich 195 Euro Urlaubsbonus beziehungsweise landwirtschaftlich Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern gerade einmal 186 Euro. 

Indikator für die Lohnangleichung

Trotz einer relativ stabilen Verbreitung des Urlaubsgeldes bleiben regionale und branchenspezifische Ungleichheiten eine Herausforderung. Dies gilt auch mit Blick auf eine anhaltende Diskussion um Tarifbindung und Lohnangleichung zwischen Ost und West. Urlaubsgeld ist zugleich ein Indikator für die Qualität der Arbeitsbedingungen und für das Thema Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Doch es ist auch mehr als nur eine angenehme Arbeitgeberleistung. Zusätzlich kann es die Belegschaft motivieren oder auch für Bewerber ein interessantes Zusatzargument darstellen. 

Spannende Alternativen zu Immobilienfonds

Die Immobilienbewertung offener Immobilienfonds ist offenbar deutlich zu hoch. Michael Thaler von der TOP Vermögen rät deshalb zum Verkauf und erläutert, welche anderen Anlagen es im Immobilienbereich gibt.

Offene Immobilienfonds bieten Anlegern einen einfachen Zugang zu Immobilien. Das ist eigentlich eine ganz gute Idee oder?

In der Tat können Anleger damit ihr Portfolio besser diversifizieren, ohne selbst eine Immobilie kaufen zu müssen. Allerdings besteht ein Risiko dieser Fonds, die als risikoarm verkauft wurden, darin, dass Immobilienportfolios, wie zuletzt beim UniImmo Wohnen ZBI, plötzlich abgewertet werden und es zu erheblichen Verlusten kommt. Dazu sind sie mit fünf Prozent Ausgabeaufschlag und jährlichen laufenden Kosten von zum Teil über zwei Prozent recht teuer. Aufgrund der Kündigungsfristen können Anleger diese Fonds auch nicht jederzeit verkaufen.   

Überschaubare Renditen bei zusätzlichen Risiken

Wie sieht die Renditeseite aus?

All dem stehen sehr überschaubare Renditechancen gegenüber. Sie müssen bedenken, dass die jährliche Rendite offener Immobilienfonds nach Kosten seit der Finanzkrise 2008 im Durchschnitt bei 2,5 bis drei Prozent lag. Außerdem sind mit Immobilieninvestments aktuell noch weitere Risiken verbunden. Neben den gestiegenen Zinsen und der Inflation belasten auch regulatorische Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder, speziell bei Büroimmobilien, der Trend zum Homeoffice.

Was sollten Anleger mit ihren offenen Immobilienfonds tun?

Das kommt auf den Einzelfall an. Da muss man schauen, wie hoch der Abschlag an der Börse zum Nettoinventarwert ist, welche Objekte drin sind und wann sie gekauft wurden, wie hoch das Fremdkapital ist und vieles mehr. Das ist pauschal also schwer zu beurteilen. In vielen Fällen kann ein Verkauf über die Börse, auch wenn man damit Verlust macht, der bessere Weg sein.

Aktieninvestments liefern große Transparenz

Welche Alternativen bieten sich für ein Immobilienengagement an?

Ein Investment in die Aktien der großen Wohnungsgesellschaften kann eine spannende Alternative sein. Wir haben weiter eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und diese Konzerne haben zum Teil eine sehr effiziente Verwaltung. Zudem haben Anleger bei Aktieninvestments ein hohes Maß an Transparenz und alle Entwicklungen, positiv wie negativ, spiegeln sich schnell im Aktienkurs wider. Wichtig ist nur, dass die Verschuldung nicht zu hoch ist. Wer aber gründlich recherchiert, findet aktuell interessante Aktien, mit denen man von einer Erholung des Immobilienmarktes, bei sinkenden Zinsen, profitieren kann.

Einzelaktien sind aber nicht jedermanns Sache…

Alternativ dazu kann man auf Investmentfonds setzen, bei denen ein Fondsmanager aktiv nach den besten Immobilienaktien sucht. Eine kostengünstigere Variante kann ein passiv gemanagter Exchange Traded Fund sein, der einen Index auf globale Immobilienaktien abbildet. Da liegen die gesamten Kosten in der Regel bei deutlich unter einem Prozent.