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Heirat

Eine Eheschließung kann finanzielle Prioritäten verändern. Ehepaare sollten gemeinsam ihre Altersvorsorge planen, z. B. durch gemeinsame Sparpläne oder Versicherungen. Außerdem können steuerliche Vorteile durch das Ehegattensplitting genutzt werden, um mehr Kapital für die Altersvorsorge zur Verfügung zu haben.

Steuerklassen und Rentenpunkte

Ehepaare sollten frühzeitig überlegen, wie sie ihre Finanzen und ihre Altersabsicherung gemeinsam optimal gestalten können. Neben der Entscheidung über gemeinsame Sparpläne oder Versicherungen bietet eine Ehe auch steuerliche Vorteile, die den Aufbau einer Altersvorsorge erleichtern können. Hier sind einige zentrale Punkte, die bei der Heirat in Bezug auf Altersvorsorge, Steuerklassen und Rentenpunkte zu beachten sind:

1. Gemeinsame Altersvorsorgeplanung für Ehepaare

a) Gemeinsame Sparpläne und Versicherungen

  • Gemeinsame Sparpläne: Ehepaare haben die Möglichkeit, gemeinsam Sparpläne für ETF, Fonds oder Sparbücher aufzubauen. Dadurch können sie gemeinsame finanzielle Ziele verfolgen und sicherstellen, dass beide Partner im Alter finanziell abgesichert sind.
  • Private Rentenversicherung: Ehepaare können gemeinsam in private Rentenversicherungen einzahlen, um ein zusätzliches Polster für die Rente aufzubauen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass beide Partner eigene Versicherungen abschließen, um individuelle Ansprüche zu sichern, während sie gemeinsam über die Beitragszahlungen entscheiden.

b) Riester-Rente für Ehepaare

  • Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für verheiratete Paare, da der Partner, der nicht direkt förderfähig ist (z. B. ein nicht arbeitender oder geringverdienender Ehepartner), ebenfalls von den staatlichen Zulagen profitieren kann, wenn der andere Partner förderfähig ist.

Beispiel: Wenn ein Ehepartner pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann der andere Ehepartner durch einen Sockelbetrag (mindestens 60 Euro pro Jahr) in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen, selbst wenn er nicht erwerbstätig ist.

2. Steuerliche Vorteile für Ehepaare: Ehegattensplitting

Einer der größten finanziellen Vorteile einer Eheschließung in Deutschland ist das Ehegattensplitting, das zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Diese Ersparnisse können dann direkt in die Altersvorsorge investiert werden:

a) Was ist das Ehegattensplitting?

  • Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert und dann auf beide gleichmäßig aufgeteilt. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen so besteuert wird, als würde jeder Partner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen.
  • Dies kann vor allem dann erhebliche Steuerersparnisse bringen, wenn die Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen (z. B. ein Hauptverdiener und ein Partner mit geringem oder keinem Einkommen).

b) Steuerliche Vorteile für die Altersvorsorge nutzen

  • Die durch das Ehegattensplitting erzielten Steuerersparnisse können direkt in die Altersvorsorge investiert werden, z. B. in eine Riester-Rente, eine private Rentenversicherung oder in ETF.
  • Auch die Rürup-Rente kann für gutverdienende Selbstständige oder Freiberufler im Rahmen der Steuerersparnisse eine sinnvolle Option sein, da Beiträge steuerlich absetzbar sind.

3. Steuerklassenwahl und Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Die Wahl der richtigen Steuerklasse spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, wie viel Netto vom Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge zur Verfügung steht. Nach der Eheschließung können Ehepaare zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen:

a) Steuerklassenkombinationen für Ehepaare

  • Steuerklassen III und V: Diese Kombination wird oft gewählt, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Der besser verdienende Partner wählt die Steuerklasse III und zahlt weniger Steuern, während der andere Partner in Steuerklasse V eingestuft wird und höhere Abzüge hat.
  • Steuerklassen IV und IV mit Faktor: Diese Kombination ist sinnvoll, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Steuerlast wird gleichmäßig verteilt, und es gibt keine großen Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Steuererklärung.

b) Auswirkungen auf Rentenpunkte

  • Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst direkt das Nettoeinkommen, aber nicht die Höhe der Rentenansprüche. Rentenpunkte werden auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet. Das bedeutet, dass auch der Ehepartner in Steuerklasse V, obwohl er höhere Steuern zahlt, keine Einbußen bei der Berechnung der Rentenansprüche hat.
  • Trotzdem sollte beachtet werden, dass der Partner, der weniger verdient oder eine geringere Steuerklasse wählt, im Alter möglicherweise weniger Rentenpunkte ansammelt. Daher ist es wichtig, diese Punkte bei der gemeinsamen Altersvorsorgeplanung zu berücksichtigen und ggf. durch private Vorsorge den Einkommensunterschied im Rentenalter auszugleichen.

4. Vorsorge für den Todesfall: Hinterbliebenenversorgung

Neben der regulären Altersvorsorge sollten Ehepaare auch an die Absicherung im Todesfall denken. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Situation des überlebenden Ehepartners abzusichern:

a) Gesetzliche Witwen- oder Witwerrente

  • Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Witwen- oder Witwerrente, die der hinterbliebene Ehepartner im Todesfall des Partners erhält. Diese beträgt in der Regel 55 % der Rentenansprüche des verstorbenen Partners (60 % bei Altfällen vor 2002).
  • Es gibt jedoch bestimmte Einkommensgrenzen, die berücksichtigt werden müssen, und die Witwenrente wird entsprechend gekürzt, wenn der Hinterbliebene eigenes Einkommen hat.

b) Risikolebensversicherung

  • Ehepaare können durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung sicherstellen, dass der überlebende Partner im Todesfall finanziell abgesichert ist. Die Versicherungssumme kann z. B. dazu verwendet werden, laufende Kosten wie die Hypothek oder andere finanzielle Verpflichtungen zu decken.
  • Für Paare, die hohe finanzielle Verpflichtungen haben, wie z. B. ein gemeinsames Haus, ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig.

c) Absicherung im Rahmen der privaten Altersvorsorge

  • Auch in der privaten Rentenversicherung oder bei Riester- und Rürup-Renten gibt es Optionen für eine Hinterbliebenenabsicherung. In der Regel können Ehepartner eine Rentengarantiezeit festlegen, sodass im Todesfall die Rente des Verstorbenen über einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt wird.
  • Einige Verträge bieten auch die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner mit abzusichern.