Entscheidungen, die Sie zum ersten Mal treffen

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Erbschaft oder Vermögenszuwachs

Der Erhalt einer Erbschaft kann eine große Gelegenheit sein, in die Altersvorsorge zu investieren. Anstatt das Geld sofort auszugeben, entscheiden sich viele dafür, es in langfristige Vorsorgeprodukte wie Immobilien, Aktien oder Rentenversicherungen anzulegen.

Wer sich mit den Themen „Verschenken“ und „Vererben“ auseinandersetzt, stellt schnell fest, dass nicht nur Testamente und vorausschauende Vertragsregelungen wichtig sind. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollten immer mitbedacht werden. Für die finanzielle Nachlassplanung sind vor allem Informationen für die Erben ein wesentlicher Faktor. Sie vermeiden Chaos, Konfliktpotenzial und Stress für die Erben und Begünstigten. Deswegen sollte jeder einen Notfallordner haben. Im Erbfall ist es nämlich wichtig, manch Dinge sofort anzugehen und sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Gibt es kein notarielles Testament, sind viele Stellen wie Banken und Versicherungen ohne Erbschein wenig auskunftsfreudig.

Weitere Informationen bietet auch das Portal www.v-check.de, das regelmäßig Themen im Bereich Erben und Vererben aufgreift. Hier erläutern Vermögensverwalter, Rechtsanwälte und Steuerberater, wie günstige Erbregelungen errichtet werden und bieten dazu Webinare an.

Die ersten Schritte fürs Erben

1. Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

Nach Feststellung des Todes durch einen Arzt, der einen Totenschein ausstellt, sind sämtliche nahen Angehörigen zu informieren und ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen.

2. Erbenstellung überprüfen

Zunächst sollte festgestellt werden, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und was dieses Dokument bestimmt. Wichtig: Wer so etwas besitzt, muss dieses Dokument umgehend beim Nachlassgericht abgeben. Dies ist eine gesetzliche Pflicht.

3. Sterbeurkunde beantragen

Erst mit einer Sterbeurkunde lassen sich viele Prozesse bei Behörden, Banken und Vertragspartnern anstoßen. Grundsätzlich ist für die Ausstellung der Sterbeurkunde das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat, zuständig. Es sollte innerhalb von drei Werktagen informiert werden. In vielen Fällen hilft hierbei auch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Über den Todesfall sind zum Beispiel auch die Krankenkasse oder Banken, bei denen der Verstorbene Kunde war, zu informieren.

4. Ausschlagen des Erbes prüfen

Grundsätzlich treten Erben rechtlich in die Fußstapfen des Verstorbenen. Das gilt nicht nur für das Vermögen, sondern auch für die Verbindlichkeiten. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst schnell ein Nachlassverzeichnis anzulegen. Bei einer eindeutigen Überschuldung können Erben innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären, dass sie das Erbe ausschlagen, und sich weiteren Aufwand sparen.

5. Erbschein beantragen

Steht die Erbenstellung fest und wird das Erbe angenommen, kann es sinnvoll sein, einen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Damit können berechtigte Erben dann zum Beispiel auf Bankkonten des Verstorbenen auch ohne Vollmachten zugreifen. Alternativ kann hier ein notarielles Testament oder ein eindeutiges und eröffnetes eigenhändiges Testament vorgelegt werden. In der Praxis weigern sich allerdings Banken häufig diesen Nachweis zu akzeptieren und bestehen auf einem Erbschein.

6. Verträge, Abos, Mitgliedschaften kündigen und Versicherungen prüfen

Um den Nachlass zu schonen, macht es Sinn, etwa Telefonverträge, Zeitungsabos oder die Mitgliedschaft im Sportverein möglichst schnell zu kündigen. Wichtig: Mietverträge können beispielsweise automatisch auf die Erben übergehen. Zusätzlich sollten Versicherungspolicen geprüft werden, um weitere Beitragszahlung zu vermeiden, aber auch Ansprüche etwa gegenüber der Lebensversicherung fristgerecht geltend zu machen.

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