Wer seinen Wohnsitz in ein Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Norwegen, Liechtenstein oder in die Schweiz verlegt, bekommt auch dort die volle deutsche Rente. Auch bei einem dauerhaften Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land, beispielsweise in den USA, in der Türkei oder in Thailand, kann die deutsche Rente auf ein deutsches oder ausländisches Konto gezahlt werden. Grundsätzlich kann die deutsche Rente in jedes Land überwiesen werden. Die Überweisungskosten sowie das Wechselkursrisiko tragen die Rentner selbst. Im Ausland lebende deutsche Rentner sind in Deutschland voll steuerpflichtig. Im Nicht-EU-Ausland können sie sich nicht in Deutschland krankenversichern, sondern müssen dies im Aufenthaltsland tun.
Sofern die Rente auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht, wird bei einem Wohnsitz in einem anderen Land die deutsche Rente nicht mehr in vollem Umfang gezahlt. Das bedeutet: Haben Menschen ihr Versicherungsleben teilweise außerhalb Deutschlands und der EU verbracht, werden diese Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz daraufhin geprüft, wie sie nach dem deutschen Rentenrecht bewertet werden. Nach Möglichkeit soll eine Gleichstellung erfolgen. Dies betrifft insbesondere Vertriebene und Spätaussiedler, zum Beispiel aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, aus Jugoslawien, Rumänien, Ungarn, Polen und Tschechien. Wenn solche Versicherte im Alter ihren Wohnsitz wieder ins Ausland verlegen, beispielsweise nach Russland, werden die auf das Fremdrentengesetz entfallenden Anteile nicht ins Ausland gezahlt.
Wer als Rentner seinen Wohnsitz im Ausland nehmen möchte, sollte sich vorher über die renten-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ausführlich beraten lassen. Erste Anlaufstelle dafür ist der Rentenversicherungsträger.
Wird die Riester-Rente ins Ausland überwiesen?
Seit 2010 müssen Deutsche, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland oder in Island, Norwegen und Liechtenstein nehmen, die Förderung der Riester-Rente nicht mehr zurückzahlen. Das ist nur dann der Fall, wenn sie ihren Wohnsitz dauerhaft in einem Land außerhalb dieser Staaten nehmen. Das betrifft beispielsweise die Schweiz, die Türkei und die USA. Läuft der Vertrag beim Umzug ins Ausland noch, endet die Förderung und er wird beitragsfrei gestellt. Haben Riester-Sparer das Rentenalter noch nicht erreicht, können sie auf Antrag die Rückzahlung stunden lassen.