Steuern sparen bei der Nachfolgeplanung

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21. Februar 2025

Steuern sparen bei der Nachfolgeplanung

Manchmal hängt es an marginalen Details, ob Vermögensübergänge hohe Steuerzahlungen nach sich ziehen oder komplett verschont werden.

Das erklärt Matthias Weidmann, Steuerberater, Rechtsanwalt und Experte für Nachfolgeplanung aus München. Bei der individuell optimalen Gestaltung des letzten Willens komme es aber auf mehr an, als die Beteiligung des Fiskus möglichst zu vermeiden.

Sind Erbschaftssteuern etwas für Dumme?

Das wäre nicht meine Wortwahl. Aber es lässt sich schon sagen, dass es im komplizierten Erbschaftsteuerrecht Möglichkeiten zur Verschonung gibt, die sich nur denjenigen erschließen, die tiefer in die Materie einsteigen. Anders ausgedrückt: mit einer frühzeitigen guten Beratung lässt sich die Erbschaftssteuer in vielen Fällen vorteilhaft gestalten und es ist eher klug, diese Möglichkeit zu nutzen.

Gerade diese Gestaltbarkeit, die auch für große Vermögen sehr effizient eingesetzt werden kann, ist vielen ein Dorn im Auge – zurecht?

Tatsächlich ist das ein Thema, bei dem Neid eine große Rolle spielt. Aber auch der Fairnessgedanke ist nicht immer leicht zu vermitteln ist. Oft hängt es an kleinen Details, ob Vermögen nach dem Verkehrswert versteuert werden oder eine volle Verschonung stattfindet. Ein Beispiel dafür sind etwa größere Immobilienbestände. Gehören die zum Privatvermögen und werden fremden Dritten zur Nutzung überlassen, werden sie voll versteuert. Sind sie Bestandteil eines Wohnungsunternehmens, können sie – unter nicht immer ganz klar definierten Voraussetzungen – auch komplett verschont werden.

Steuerfreiheit hängt von Details ab

Welchen Fehler machen Menschen, die Erbschaftssteuern zahlen?

Gerade Unternehmer neigen oft dazu, wirtschaftlich und nicht formalistisch genug zu denken. Juristisch kann es eben einen Unterschied machen, ob zum Beispiel eine Zahlung auf ein Einzelkonto eingeht oder auf ein Gemeinschaftskonto, egal was sich der Überweisende dabei gedacht hat. Auch bei auf den ersten Blick trivial erscheinenden Sachverhalten wie einem steuerfrei übertragbaren Familienheim kann es auf Kleinigkeiten ankommen, ob die Regelung angewandt werden kann oder eben nicht. Wer einen Vermögensübergang steueroptimiert gestalten möchte, sollte überdies auch die Ertragssteuer – zum Beispiel Aufdeckung stiller Reserven – und nicht nur die Erbschaftssteuer bedenken.

Was ist der wichtigste erste Schritt für eine günstige Gestaltung?

Lassen Sie sich von einem Nachfolgeexperten beraten. Klar, wirklich guten Rat gibt es nicht umsonst. Aber langfristig lässt sich dadurch in vielen Fällen erheblich mehr sparen, als Sie dafür ausgeben. Außerdem entspricht das Ergebnis dann eher den eigenen Wünschen. Dabei sollte nicht nur die steuerliche, sondern auch die rechtliche Perspektive beachtet werden. Das gilt besonders bei größeren Vermögenswerten, aber auch bei komplexeren Konstellationen, etwa in Patchworkfamilien oder bei Unternehmensnachfolgen, wo nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche Expertise gefragt ist. Außerdem sollte man nicht zu lange abwarten, denn um ein gutes Nachfolgekonzept zu entwickeln und umzusetzen, braucht es Zeit. Das funktioniert in aller Regel nicht von heute auf morgen.

Freibeträge schon zu Lebzeiten nutzen

Existiert eine Art Standardmodell, um Erbschaftssteuern zu sparen?

Grundsätzlich ist es für die meisten sinnvoll, die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge schon zu Lebzeiten zu nutzen. Aber auch hier hängt die optimale Lösung von vielen Details ab. Grundsätzlich stellt sich die Frage, was ich mit meinem letzten Willen erreichen will – zunächst einmal völlig unabhängig vom Steuerrecht. Wie das dann konkret am besten umgesetzt wird, hängt von vielen Faktoren ab, die sich im Laufe des Lebens auch verändern können. Etwa Familienkonstellationen, Beteiligungen an Unternehmen oder auch das Bedürfnis, ein bestimmtes Thema – den Stifterwillen – durch eine Stiftung über den Tod hinaus zu unterstützen.

Ab welcher Vermögenshöhe lohnt es sich, über Gestaltungsmöglichkeiten nachzudenken?

Wenn die Freibetragsgrenzen nicht überschritten werden, etwa die 400.000 Euro pro Kind von jedem Elternteil, ist es aus steuerlicher Sicht eher nicht nötig, sich mit dem Thema Gestaltungsmöglichkeiten groß zu beschäftigen. Trotzdem kann es auch bei geringeren Vermögenshöhen wichtig sein, die Nachfolgeplanung frühzeitig anzugehen, wenn zum Beispiel bei zwei Kindern zum Erhalt eines Familienerbes das eine alles bekommen und das andere leer ausgehen soll. Grundsätzlich ist es unabhängig vom Vermögen für die meisten eine sinnvolle Idee, sich auch mit möglichen Notfällen und dem eigenen Ende auseinanderzusetzen. Drei Dinge sollte grundsätzlich jeder haben: Testament, Generalvollmacht und Betreuungsverfügung. Ohne entsprechende Regelungen ist nämlich die Wahrscheinlichkeit nicht gerade gering, dass Dinge geschehen, die so gar nicht gewollt waren. Wer das nicht möchte, sollte besser früher als später aktiv werden.