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Pflege braucht neuen Generationenvertrag

An der Finanzierung der steigenden Kosten für die Pflege hat sich eine gesellschaftliche Debatte entzündet. Verschiedene Strategien liegen auf dem Tisch.

Während nicht wenige Politiker mit einem Modell namens „Sockel-Spitze-Tausch“ liebäugeln, favorisieren Wirtschaftskreise stattdessen einen neuen Generationenvertrag für die Pflege.

Während der Sockel-Spitze-Tausch, der im Kern eine Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen enthält, nur den heute vom Pflegefall Betroffenen hilft und künftige Kostensteigerungen auf die nachrückenden Generationen verschiebt, soll mit der Initiative aus der Wirtschaft eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung langfristig aufgebaut werden. Entstanden ist der Vorschlag zu einem neuen Generationenvertrag unter Federführung des Verbandes der privaten Krankenversicherer (PKV). Er besteht aus drei Elementen: einer solidarischen Unterstützung der Älteren durch die regelmäßige Dynamisierung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, einer Übergangslösung bis zum letzten Jahrgang der Babyboomer und einer privaten Zusatzabsicherung zu günstigen Preisen.

Dämpfung des Eigenanteils für Ältere

Die vorgesehene Dynamisierung der Pflegeleistungen orientiert sich an der realen Kostenentwicklung. Für 80-Jährige und Ältere soll die gesetzliche Pflegeversicherung dauerhaft 50 Prozent des Kostenanstiegs tragen. Diese Altersgruppe hat ein besonders hohes Pflegerisiko. Die 50-Prozent-Regelung soll außerdem für alle schon Pflegebedürftigen jeden Alters gelten. Eine solche partielle Absicherung künftiger Kostensteigerungen dämpft den Eigenanteil, mit dem die Versicherten die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der Pflegeversicherung schließen müssen. Die Pflichtversicherung für den Pflegefall war von Anfang an nur als Teilkaskolösung konzipiert.

Übergangslösung für Babyboomer

Für jüngere Jahrgänge soll die Dynamisierung der Leistungen schrittweise abgeschmolzen werden. Bei 79-Jährigen beträgt sie dann 49 Prozent der Kostensteigerung. Sie erhielten also noch weitgehend vergleichbare Leistungen wie die Gruppe der 80-Jährigen und Älteren. Bis zum letzten Jahrgang der Babyboomer (Geburt 1969) sinkt die Dynamisierung dann immer weiter ab. Geburtsjahrgänge ab 1970 haben nur noch einen Leistungsanspruch auf dem heutigen Niveau. Sie müssen also die wachsenden Eigenanteile vollständig durch private Vorsorge absichern. Dem degressiven Abbau liegt der Sachverhalt zugrunde, dass Jüngere mehr Zeit für die private Absicherung haben und aufgrund ihres geringeren Alters auch mit niedrigeren Beiträgen einsteigen können.

Frühzeitiger Einstieg in private Vorsorge

Mit einer Pflegezusatzversicherung lasse sich diese Pflegelücke zwischen gesetzlicher Teilkaskodeckung und realen Kosten zu bezahlbaren Preisen schließen, erklärt der PKV-Verband. Er bezieht sich dabei auf Marktauswertungen des unabhängigen Analyseunternehmens Assekurata. Wer die gesetzlichen Leistungen bei ambulanter Pflege verdoppeln und im Fall stationärer Pflege den durchschnittlichen Eigenanteil von rund 2.000 Euro monatlich vollständig absichern wolle, komme bei einem Abschluss im Alter von 25 Jahren bereits mit 20 Euro im Monat aus. (Abschluss mit 35 Jahren: 34 Euro Monatsbeitrag, Abschluss mit 45 Jahren: 55 Euro)

Stabilisierung des Beitragssatzes

Heute werden private Pflegeabsicherungen allerdings zumeist erst von 50-Jährigen und Älteren abgeschlossen. In diesem Alter nimmt die Sensibilisierung für einen möglichen Pflegefall zu. Um auch Jüngere zu ergänzender Pflegevorsorge zu animieren, enthält das Konzept des neuen Generationenvertrages für die Pflege mehrere Vorschläge für eine gezielte Förderung solcher Abschlüsse. Sie reichen vom Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung über direkte Zuschüsse für Personen, die nicht von Steuerbegünstigungen profitieren würden, bis hin zur Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.

Vom neuen Generationenvertrag für die Pflege erwarten die Initiatoren zugleich eine Stabilisierung des Beitragssatzes in der Sozialversicherung. Nach deren Berechnungen liegt der Satz für die Pflegepflichtversicherung im Jahr 2040 bei etwa drei Prozent. Damit trüge der kleinste Sozialversicherungszweig zum Ziel bei, die Sozialabgabenquote nicht über 40 Prozent ansteigen zu lassen.