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Unsere WM-Gegner im Rentencheck: Ghana

Im zweiten Vorrundenspiel trifft Deutschland auf Ghana. Das DIA hat auch diesen WM-Gegner einem Rentencheck unterzogen.

Im Mannschaftssport Fußball ist Ghana wahrscheinlich bereits besser aufgestellt als in der kollektiven Altersversorgung.

In Ghana übernahmen bisher, ähnlich wie in der überwiegenden Zahl der afrikanischen Staaten, traditionell die jüngeren Familienmitglieder die materielle Versorgung der älteren Menschen. Diese Situation hat mehrere Ursachen: weitläufige Familienstrukturen, kulturelle Werte, fehlende Versorgungsangebote. Dennoch versucht der afrikanische Staat seit dem Jahr 2008, eine neue Rentengesetzgebung („National Pensions Act“) zu installieren. Diese soll für den langfristigen Aufbau eines beitragsfinanzierten, dreistufigen Rentensystems sorgen. Beaufsichtigt und verwaltet wird diese Aufgabe von einer nationalen Rentenregulierungsbehörde. Erste Schritte wurden ab dem Jahr 2010 realisiert. Vorrangiges Ziel sind die Sicherstellung der Rentenzahlungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und damit die finanzielle Versorgung von Arbeitern nach deren Erwerbsleben. Gleichzeitig zielt die Reform auf eine allgemeine Anhebung des Lebensstandards ab. Das soll durch die Implementierung von zwei unterschiedlichen Rentenmodellen gelingen.

Zwei Rentenpläne in Komb8ination

Zur Finanzierung der künftigen Renten wird in erster Linie ein „Defined Benefit Scheme“ herangezogen, ein Rentenplan, der eine Leistungsformel zur Berechnung des Leistungsbetrages ohne Berücksichtigung der Beiträge vorsieht. Bezieher von Rentenleistungen werden daraus später mit einer Art Grundsicherung versorgt. Parallel dazu existiert ein „Defined Contribution Scheme“; durch diesen Rentenplan sind die erforderlichen Beiträge auf den Versicherungsnehmer individuell zugeschnitten, die spätere Altersrente ist abhängig von der geleisteten Beitragssumme. Zudem gibt es, zumindest in der Theorie, festgelegte Beitragssätze für Arbeitgeber (ca. 13 Prozent) und Arbeitnehmer (ca. 5 Prozent) sowie steuerliche Freibeträge und später steuerbefreite Ruhestandsrenten.

Mehrheit muss weiterhin auf die Familie vertrauen

Gesetzlich ist jeder Arbeiter verpflichtet, zum Rentensystem beizutragen; sofern er dazu in der Lage ist, zum Beispiel auf der Grundlage eines regelmäßigen Gehalts. Dennoch ist der reale Anteil der Arbeitnehmer, die derzeit zur Finanzierung der Rentensysteme beitragen, noch äußerst gering und wird auf lediglich zehn Prozent der Erwerbstätigen Ghanas geschätzt. Für die Mehrheit der Ghanaer, zum Beispiel Bauern oder Einzelhändler, liegt die individuelle Vorsorgeplanung und Versorgungsrealität nach wie vor im eigenen Ermessen und richtet sich meist nach der Funktions- oder Leistungsfähigkeit der eigenen familiären Netze. Immerhin ist der Staat bemüht, die zukünftige Altersvorsorge aus den traditionellen Strukturen schrittweise herauszuholen und auf eine breite(re) Basis zu stellen.