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Bürgergeld und Mindestlohn in Zeiten der Inflation

Die Dynamik von Bürgergeld und Mindestlohn in Relation zur Preisentwicklung ist ein ständig wiederkehrendes Thema in der deutschen Wirtschafts- und Sozialpolitik und somit auch in der öffentlichen Diskussion.

Die gesellschaftliche Akzeptanz des Bürgergelds hängt auch von der Relation zur Preisentwicklung und zu den Löhnen ab. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es um Anpassungen der Leistungshöhen beziehungsweise um die Frage geht, ob sich Arbeiten im Niedriglohnsektor überhaupt noch lohnt.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Veränderungen von Bürgergeld (Grundsicherung), Mindestlohn und Preisniveau seit 2020 untersucht. Die Berechnungen beziehen sich jeweils auf einen Ausgangswert von 100 im Januar 2020. So wird der Verbraucherpreisindex in den vom IW modellierten Simulationen bis zum Januar 2025 mit einem Wert von 125,4 angegeben. Der Mindestlohn erreicht einen Wert von 137,1 und das Bürgergeld kommt im Beispielfall „Alleinstehend“ auf 130,4. Das bedeutet, dass sowohl Mindestlohn als auch Bürgergeld in diesem Zeitraum stärker als der Verbraucherpreisindex gestiegen sind.

Veränderter Mechanismus der Anpassung

Die bisherige Methode zur Festlegung des Bürgergelds basierte auf der Lohnentwicklung und einem relevanten Preisindex. Dies führte dazu, dass die Anpassungen häufig hinter der realen Preisentwicklung zurückblieben. Aufgrund der kurzzeitig sogar dramatischen Inflationsentwicklung infolge des Ukraine-Kriegs und erheblich gestiegener Kosten für Strom und Wärme hat der Bund jedoch 2022 einen neuen Mechanismus eingeführt. Die Schätzung der Preisentwicklung für das folgende Jahr fließt nun direkt in die Berechnung der Grundsicherung ein. Dies hat zu einem stärkeren Anstieg der Grundsicherung als in den Vorjahren geführt.

Nullrunde beim Bürgergeld im Jahr 2025?

Trotz der Abschwächung der Inflation und wegen der zu starken Anpassung im vergangenen Jahr könnte die Erhöhung des Bürgergelds also auch Anfang kommenden Jahres noch immer über der Preissteigerung seit 2020 liegen. Das gilt selbst dann, wenn die Preise dieses Jahr etwa um fünf Prozent steigen. Das ist aber eine Größenordnung, der aktuell eher eine pessimistische Annahme zugrunde liegt. Der neue Anpassungsmechanismus könnte somit dazu führen, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 nicht angehoben wird. Ob eine solche „Nullrunde“ allerdings ausgerechnet in einem Wahljahr erfolgt, bleibt angesichts der besonderen Brisanz des Themas noch abzuwarten.