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Höchstwert bei Vermögensübertragungen

Das verschenkte und vererbte Vermögen ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Das zeigen die Zahlen der Finanzverwaltung zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert. 2022 war es dagegen um 14,0 Prozent gesunken.

Diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt (Destatis) unlängst veröffentlicht und auch Angaben zur festgesetzten Erbschafts- und Schenkungssteuer gemacht. Sie betrug im vergangenen Jahr 11,8 Milliarden Euro. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3,9 Prozent. Dabei entfielen auf die Erbschaftssteuer 7,7 Milliarden Euro (- 4,5 Prozent) und auf die Schenkungssteuer 4,1 Milliarden Euro (+ 24,9 Prozent).

Betriebsvermögen dominiert

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer beruhen insbesondere auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 29,8 Milliarden Euro (+ 81,3 Prozent). Des Weiteren wurden im Jahr 2023 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+ 19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) im Wert von 45,6 Milliarden Euro (+ 18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent).

2023 wurden zudem Vermögensübertragungen durch Schenkungen in Höhe von 60,3 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 44,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg im Vorjahresvergleich beruht dabei vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich damit gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (+100,7 Prozent). Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu. Hier wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+ 8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+ 11,1 Prozent) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent auf 5,0 Milliarden Euro.

Unternehmer suchen aktiv Nachfolger

Diese Zahlen weisen allerdings nur das steuerlich veranlagte Vermögen aus. Der tatsächliche Umfang der Schenkungen und Erbschaften ist noch deutlich größer, da ein nennenswerter Teil davon steuerfrei den Besitzer wechselt. Vor allem für nahe Angehörige gibt es großzügige Freibeträge (Ehegatte: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro). Der Anstieg bei den Schenkungen, gerade im Bereich des Betriebsvermögens, zeigt, dass viele Unternehmer aktiv Nachfolger suchen und den Vermögensübergang gezielt gestalten.