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Investmentpolice als Vehikel zum Verschenken

Seit 2009 gelten beim Erben und Schenken großzügige Summen, die ohne Abgaben übertragen werden können. Doch es mehren sich die Befürchtungen, dass diese Freibeträge zum Auslaufmodell werden könnten.

Familien, die jetzt noch schnell handeln möchten, können etwa Investmentpolicen verschenken. Wer dabei geschickt plant, kann weiter die Anlagepolitik mitbestimmen und abgeltungssteuerfrei Erträge ansammeln.

Es ist ein offenes Geheimnis, nach den enormen finanziellen Belastungen des Staatshaushalts in der Coronakrise wird es erheblichen Einnahmenbedarf geben. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer stehen im Raum. Deshalb suchen Anleger vermehrt nach Möglichkeiten, wie sie mit den noch bestehenden hohen Freibeträgen das Familienvermögen schützen können. Im Corona-Lockdown konnten viele Anleger die Zeit zum Nachdenken nutzen. Insbesondere Investmentpolicen stehen bei der Lösungssuche weit vorn, weil sie elegante steueroptimierte Lösungen bieten. Innerhalb eines solchen Vertrags sammeln sich Erträge abgeltungssteuerfrei an. Bei einer Begünstigung im Todesfall werden Zinsen, Dividenden und Co. ebenfalls komplett steuerfrei ausgezahlt.

Schenker behält Zugriff auf die Erträge

Diese Konstruktionen eignen sich zudem perfekt zur Übertragung von Vermögen, um die noch bestehenden hohen Freibeträge auszunutzen. Aber vor dem Verschenken bitte gut überlegen: was ist, wenn man das Vermögen im Alter vielleicht doch noch braucht? Deshalb ist es sehr wichtig, eine gute und sichere Strukturierung vorzunehmen. So lässt sich bei einer hohen Schenkungssumme zum Beispiel ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbaren. Der Schenker hat dann weiter Zugriff auf die Erträge aus dem übertragenen Vermögen. Das hat noch einen weiteren Vorteil, der Nießbrauchsvorbehalt reduziert den angesetzten Wert des Vermögens und Freibeträge können so besonders steuereffizient genutzt werden. Ein Beispiel: Mit einer Investmentpolice könnte ein 65-jähriger an sein Kind eine glatte Million Euro verschenken – und liegt immer noch innerhalb des Freibetrags. Zudem profitiert das beschenkte Kind zusätzlich von einer steuerfreien Auszahlung der nicht vernießbrauchten Kursgewinne bei Wegfall des Nießbrauchs.

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bleiben steuerfrei

Genauso wichtig ist für viele angehende Familienwohltäter die Möglichkeit, weiter zu entscheiden, was mit dem verschenkten Vermögen passiert. Es soll von der jüngeren Generation schließlich nicht „verplempert“ werden. Auch hier bietet die Investmentpolice eine kostengünstige und simple Lösung. Der Großvater schenkt zum Beispiel an seine Enkelin 99 Prozent einer Investmentpolice und behält sich ein Prozent zurück. Da Verfügungen stets gemeinschaftlich erfolgen, kann der Schenker hier bei der Verwendung des Vermögens weiter mitreden. Auch der Einbau einer Sperrfrist ist möglich, so dass eine Auszahlung etwa erst zum 30. Geburtstag stattfindet. Wenn man es richtig macht, bleiben auch hier die erhaltenen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Auch dann, wenn die Abgeltungssteuer abgeschafft und ein höherer Steuersatz eingeführt werden sollte.

Tipp für besonders sicherheitsbewusste Anleger

Wer gut plant und rechtzeitig handelt, kann so dem Ergebnis der Bundestagswahl entspannt entgegensehen. Ein Tipp für besonders sicherheitsbewusste Anleger: steuer- und rechtssichere Investmentpolicen als Sondervermögen gibt es nicht nur von Anbietern aus Luxemburg, sondern auch aus Liechtenstein. Das kann zusätzlich zur Sorgenfreiheit beitragen, besonders wenn das Ersparte im Falle von Liechtenstein sogar noch außerhalb der EU angelegt wird – mit der gleichen rechtsverbindlichen Sicherheit.


Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.