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Welche Steuerklasse bevorzugen Paare?

Die Wahl der Steuerklasse ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Deutschland eine wichtige finanzielle Entscheidung. Dabei gibt es klare Favoriten.

Laut der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem Jahr 2020 wählten knapp 2,1 Millionen der insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Paare die Steuerklassenkombination III und V. Das sind rund 39 Prozent. Eine derartige Wahl der Steuerklasse wird jedoch ab 2030 nicht mehr verfügbar sein. Der Grund für die Abschaffung: diese Kombination befördert eine ungleiche Einkommensverteilung zwischen Partnern.

Weitere 1,3 Millionen Paare, bei denen nur eine Person ein Arbeitseinkommen erzielte, entschieden sich ebenfalls für die Steuerklasse III. Im Gegensatz dazu wurden knapp 36 Prozent der Paare, also etwa 1,9 Millionen, in die Steuerklasse IV eingestuft.

Die Wahl der Steuerklassenkombination III und V hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnsteuerabzüge. Während diese Kombination die unterjährig abzuführende Lohnsteuer reduziert, führt sie häufig zu Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung. Im Jahr 2020 mussten knapp 46 Prozent der Steuerpflichtigen in den Klassen III und V Nachzahlungen leisten. Dagegen kam es bei Steuerpflichtigen in der Klasse IV nur in knapp fünf Prozent der Fälle zu Nachzahlungen. Diese konnten im selben Jahr mit Rückerstattungen von insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro rechnen, während Paare in den Klassen III und V lediglich 1,5 Milliarden Euro zurückerstattet bekamen.

Geschlechterverteilung in den Steuerklassen

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 zeigt auch deutliche Geschlechterunterschiede in den Steuerklassen. In der Steuerklasse III sind fast 7,7 Millionen Männer vertreten. Das macht mehr als drei Viertel aller Fälle aus. Frauen hingegen sind mit knapp 3,3 Millionen Fällen mehr als achtmal häufiger in der Steuerklasse V zu finden als Männer, von denen nur 386.050 diese Klasse wählten.

Überführung in Steuerklasse IV mit Faktor

Im Juli beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes. Dies sieht eine Überführung der Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktor vor. Diese Maßnahme ging aus dem beschlossenen Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hervor. Damit soll der Steuervorteil des Splittingtarifs entsprechend dem Beitrag beider Partner zum gemeinsamen Haushaltseinkommen aufgeteilt werden. Das Ehegattensplitting bleibt allerdings weiterhin bestehen.