Website-Icon DIA Altersvorsorge

Wie funktioniert Immobilienverrentung?

Wer eine Wohnimmobilie besitzt, möchte häufig noch bis ins hohe Alter darin wohnen bleiben. Reicht die Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aus, ist der Verkauf der Immobilie eine Option.

Die Immobilienverrentung als spezielle Form der Altersvorsorge sichert eine monatliche Rente und ist meist mit lebenslangem Wohnrecht verbunden.

Besitzen Rentner eine Immobilie, können sie das Haus oder die Eigentumswohnung zum Lebensunterhalt nutzen, ohne ausziehen zu müssen. Das ins Objekt investierte Vermögen lässt sich wieder in Geld umwandeln. Die Besitzer verkaufen bei einer Immobilienverrentung ihr Wohneigentum an Dritte, um eine Rente zu erhalten. Um von einem lebenslangen Wohnrecht zu profitieren, erfolgt der Verkauf der Immobilie unter ihrem Marktwert.

Die Immobilie muss dabei nicht an Privatpersonen verkauft werden, die nach einer Wohnung suchen. Es gibt inzwischen verschiedene Anbieter der Immobilienverrentung: Bausparbanken, Immobiliengesellschaften, gemeinnützige Organisationen, kirchliche Institutionen und Kapitalgesellschaften. Ein Tipp dazu: Beim Käufer der Immobilie immer auf eine gute Bonität und Erfahrung in der Immobilienverrentung achten, damit pünktliche und zuverlässige Zahlungen gewährleistet sind.

Viel Gestaltungsspielraum

Bei der Immobilienverrentung gibt es verschiedene Optionen: monatliche Zusatzrente, Zusatzrente und altersgerechte Umbauten, Zusatzrente und Tilgung von Restschulden durch Einmalzahlung, Übernahme von Instandhaltungskosten durch den Käufer, Zusatzrente mit Wohnrecht oder Einmalzahlung des Kaufpreises und Nießbrauch

In jedem Fall wird mit dem Käufer der Immobilie ein notariell beglaubigter Kaufvertrag abgeschlossen. Alle Leistungen und Vereinbarungen werden schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Ein vereinbartes Wohnrecht oder Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen. Verheiratete Immobilienbesitzer sollten bei der Immobilienverrentung darauf achten, dass nach dem Tod eines Partners das Wohnrecht auch für den hinterbliebenen Ehepartner bestehen bleibt. Der Kaufvertrag sollte auch eine Regelung enthalten, was mit dem Guthaben im Todesfall oder bei einem Umzug in ein Pflegeheim geschieht. Müssen die Bewohner in ein Pflegeheim umziehen, können sie das Kapital meistens mitnehmen. Tipp: Für den Fall, dass der Käufer der Immobilie insolvent wird und die Rente nicht mehr zahlen kann, sollte der Kaufvertrag eine Rückfallklausel enthalten. Dadurch gibt es im Insolvenzfall des Käufers das Eigentum zurück.

Verkauf und Umzug als Alternative

Vor der Immobilienverrentung sollten die Eigentümer überlegen, ob der Verkauf der Immobilie zum Marktwert und der Umzug in ein kleineres Objekt oder in eine Mietwohnung vorteilhafter wäre. Nachteilig sind die Kosten und Steuern bei der Immobilienverrentung. Der Käufer muss Notarkosten, Grundbuchkosten und die Grunderwerbssteuer bezahlen. Die Rente hingegen, die der Verkäufer der Immobilie erhält, unterliegt der Einkommenssteuer. Zusätzlich kann eine Schenkungssteuer fällig werden, wenn das Wohnrecht als Schenkung betrachtet wird.

Abhängig von der persönlichen Situation und von der Art der Immobilie sind verschiedene Gestaltungen möglich:

Kaufpreis hängt von mehreren Faktoren ab

Immobilienrenten sind als Leibrente oder Zeitrente möglich. Eine Leibrente wird lebenslang gezahlt, eine Zeitrente nur über einen bestimmten Zeitraum. Eine Leibrente kann an die Inflationsrate gebunden sein und sich entsprechend verändern. Häufig wird eine Mindestlaufzeit vereinbart. Der Zeitraum für die Zahlung einer Zeitrente bleibt auch über den Tod des Rentners hinaus bestehen. Bis zum Ende dieses Zeitraums erfolgt die Zahlung dann an die Erben.

Der Kaufpreis liegt bei einer Immobilienverrentung deutlich unter dem Preis, der bei einem normalen Verkauf der Immobilie zu erwarten ist. Die Höhe der Rente wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

Abhängig von der Form der Immobilienverrentung können die vormaligen Besitzer die Immobilie ganz oder teilweise weiter bewohnen. Das Wohnrecht mindert über dessen Dauer den Wert der Immobilie, da eine Vermietung oder anderweitige Nutzung durch die neuen Eigentümer nicht möglich ist. Das Wohnrecht gilt nur für die im Vertrag benannten Personen.