Flexirente stößt auf erhebliches Interesse

Studie von
29. Juni 2017

Flexirente stößt auf erhebliches Interesse

Flexirente stößt auf erhebliches InteresseMänner (40 Prozent) würden diese neue Regelung etwas häufiger in Anspruch nehmen als Frauen (35 Prozent). Die Flexirente wird durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz), dessen zweiter Teil am 1. Juli 2017 in Kraft tritt, neu eingeführt. Dadurch können Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, einfacher zu ihrer Rente hinzuverdienen.

Wahrscheinlich wird der Kreis der Interessenten für die Flexirente sogar noch etwas größer, denn knapp 30 Prozent der Befragten wollten sich noch nicht festlegen. Jeder Vierte wird die Flexirente nicht in Anspruch nehmen, da er oder sie mindestens bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten will.

Neue Regelung ist leichter zu verstehen

Zwei von fünf Befragten (42 Prozent) finden, dass die neue Regelung leichter zu verstehen ist als die bisherige Teilrente, die nur wenig Akzeptanz fand und so gut wie nicht genutzt wurde. Vor allem Ältere sind dieser Auffassung. 52 Prozent meinen zudem, dass die Flexirente die Gestaltung individueller Übergänge vom Erwerbsleben in die Rentenphase erleichtert. Gegenteiliger Auffassung waren lediglich 14 Prozent.

Bislang durfte jeder, der vor der Regelaltersgrenze eine Rente bezog, maximal 450 Euro im Monat plus zweimal weitere 450 Euro verdienen. Fiel das Erwerbseinkommen höher aus, zahlte die Versicherung nur zwei Drittel, die Hälfte oder nur ein Drittel der Rente aus. Die Höhe hing von einer individuellen Hinzuverdienstgrenze ab. Wurde diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, galt die nächstniedrigere Teilrente oder die Rentenzahlung wurde vollständig auf null gesetzt.

Starre Hinzuverdienstgrenzen fallen weg

Mit der Flexirente fallen diese starren Grenzen weg. Ab dem 1. Juli gilt folgende Regelung: Übersteigt der Hinzuverdienst 6.300 Euro, dann werden 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. Dadurch treten keine ungerechneten Sprünge wie bei der alten Teilrente mehr auf. Die Flexirente ist stufenlos an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft. Hinzuverdienst und Flexirente dürfen allerdings nicht höher ausfallen als das frühere Bruttoeinkommen. Ist dies der Fall, wird der überschießende Betrag voll auf die Rente angerechnet.

Der erste Teil des Flexirentengesetzes ist bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Er betrifft Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten. Sie können nun wählen, ob sie wie früher versicherungsfrei bleiben oder weiter Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und dadurch einen zusätzlichen Rentenanspruch erwerben.