Viele Fauen erleben durch die Geburt eines Kindes tiefgreifende Veränderungen in ihrem Leben, nicht nur emotional und organisatorisch, sondern vor allem auch finanziell.
Diese Auffassung vertritt Annika Peters, Geschäftsführerin der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen. In einem digitalen Workshop des Financial Planning Standards Board (FPSB) erläuterte sie Ursachen und Strategien für die besondere Lage von Frauen.
So sei zwar der Gender Pay Gap inzwischen ganz gut bekannt: Frauen verdienen bei gleicher Arbeitszeit im Durchschnitt weniger als Männer. Schlimmer als die generelle Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern ist nach Einschätzung von Annika Peters der Motherhood Penalty. Also die Absenkung des Einkommens, die sich durch die Mutterschaft im Vergleich zur Zeit vorher ergibt. Bei den Männern ist da kaum eine Veränderung zu erkennen. Frauen dagegen erleben in vielen Ländern eine deutliche Dämpfung des Einkommens. Dieser Einbruch ist von Land zu Land verschieden stark. Relativ moderat fällt er zum Beispiel in Dänemark aus. Am stärksten ist er dagegen in Deutschland und in Österreich. Die Frauen kommen im gesellschaftlichen Durchschnitt auch nie wieder an das frühere Einkommensniveau heran.
Wenn die Teilzeitfalle droht
Ursachen dafür gibt es mehrere. Zuallererst die Unterbrechnung der Erwerbszeit durch die Geburt des Kindes. Sehr oft schließt sich dann eine Elternzeit an, die weitgehend von der Frau in Anspruch genommen wird. Bei Männern sind es häufig nur ein oder zwei Alibi-Monate Elternzeit. Anschließend kehren viele Mütter nur in Teilzeit ins Erwerbsleben zurück. Damit greift dann oft, wie Annika Peters es beschreibt, die weibliche Teilzeitfalle. Dahinter verbirgt sich das Phänomen, dass Mütter in Teilzeit bleiben, auch wenn die Kinder schon älter sind und die Teilzeit nicht mehr in dem Maße erforderlich wäre wie in den ersten Jahren.
Annika Peters belegt es mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes. So sind Mütter, wenn das jüngste Kind drei bis fünf Jahre alt ist, zu 19 Prozent in einer Vollzeitbeschäftigung und zu 54 Prozent in einer Teilzeitanstellung. Hat das jüngste Kind ein Alter von 15 bis 17 Jahren, steigt zwar der Anteil der vollzeitbeschäftigten Mütter auf 31 Prozent an, aber 53 Prozent der Mütter sind weiterhin in Teilzeit. Die Teilzeitquote hat sich also so gut wie nicht verändert. Bei den Männern gibt es keine vergleichbare Entwicklung. Sie sind unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes zu 81 bis 86 Prozent vollzeitbeschäftigt.
Erst weniger Einkommen, dann weniger Rente
Dabei können, so Peters, die Ursachen für die Teilzeitfalle nicht ausschließlich bei den Unternehmen gesucht werden, die möglicherweise eine Rückkehr in Vollzeit behindern. So würden höhere Kinderbetreuungskosten gegen den zusätzlichen Verdienst aufgewogen. Fressen diese zu einem Gutteil den Mehrverdienst auf, bleiben viele Frauen dann doch lieber in Teilzeit. Auch Gewohnheiten und geübte Routinen lassen viele Frauen weiterhin in Teilzeit verweilen.
Teilzeit aber kostet Rente, warnt sie und belegt es an einer Beispielrechnung. Angenommen das Einkommen bei Vollzeit beträgt 3.780 Euro. Das ergibt aktuell einen Entgeltpunkt für die Rente pro Jahr, macht 39,32 Euro Rente monatlich. Teilzeit hingegen führt in diesem Beispiel nur zu einem halben Entgeltpunkt und damit zu 19,66 Euro monatliche Rente. Bei einer Beschäftigung über zehn Jahre resultiert aus Vollzeit dann eine Rente von 393,20 monatlich. Bleibt die Mutter aber in Teilzeit über diesen Zeitraum, kommt sie nur auf eine Rente von 196,60. Je länger die Teilzeit ausfällt, desto geringer ist die Rente. Das verstärkt den ohnehin vorhandenen Gender Pension Gap.
Drei-Konten-Modell für Paare
Drei Lösungen hat Annika Peters für Mütter parat. Erstens: das Drei-Konten-Modell. Paare sollten je ein eigenes Konto und eines für die gemeinsamen Ausgaben führen. Dieses gemeinsame Konto wird aber nicht paritätisch, sondern nach der Einkommensstärke befüllt. Verdient der Mann doppelt so viel wie die Frau, zahlt er zwei Drittel ein, die Frau nur ein Drittel. Zweitens: Rentenansprüche ausgleichen. Wenn die Frau wegen Teilzeit weniger verdient, sollten vom Partner die wegfallenden SV-Beiträge entsprechend in eine private Vorsorge eingezahlt werden. Drittens: staatliche Förderung und Zuschüsse ausnutzen.