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Renten-Bonus durch Versorgungsausgleich

Die Aufteilung der während der Ehe gesammelten Altersvorsorgeansprüche im Falle der Scheidung bringt vor allem Frauen einen zusätzlichen Renten-Betrag.

Knapp 150.000 Ehen wurden 2018 in Deutschland geschieden. Bei einer Scheidung spielt zumeist auch der Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle. Er wurde vor zehn Jahren neu geregelt. Seitdem werden während der Ehejahre erworbene Versorgungsansprüche in den drei Säulen der Altersvorsorge geteilt. Es sei denn, beide einigen sich vor Gericht auf einen Verzicht.

Ansonsten erhält der Partner mit den geringeren erworbenen Ansprüchen einen Zuschlag in Form von Rentenpunkten, während der- beziehungsweise diejenige mit den höheren Anwartschaften einen Abschlag hinnehmen muss. Ziel dieses Ausgleichs ist die eigenständige soziale Sicherung des wirtschaftlich schwächeren Ex-Ehepartners im Rentenalter. Zwar galt auch vor der Neuregelung bereits ein Teilungsgrundsatz. Doch war dieser wegen  komplizierter Umrechnungen der verschiedenen Versorgungsansprüche in der Praxis problematisch. Dass das Thema weiterhin auf der politischen Agenda steht, zeigt eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende parlamentarisch Anfrage.

Vor allem Frauen erhalten Zuschlag

Aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien und auch wegen des Gender Pay Gaps profitieren in der Mehrzahl Frauen von dieser Regelung. Sie erhalten – je nach Jahr ihres Renteneintritts – nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zwischen 205 bis 267 Euro mehr Rente. Wobei die Höhe des Zuschlags, den Frauen aus dem Versorgungsausgleich beziehen, mit einem späteren Renteneintrittsjahr geringer wurde. Männer hingegen bekommen im Fall eines Versorgungsausgleichs deutlich geringere Aufstockungen. Je nach Jahr des Renteneintritts liegt ihr Renten-Bonus zwischen 78 und 89 Euro jeden Monat.

Zahl der Ehescheidungen geht wieder zurück

Ende 2015 enthielten 1,8 von 20,7 Millionen Renten Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich. Das entspricht 8,7 Prozent aller Renten. Mittelfristig erwarten die Statistiker eine zunehmende Zahl aufgrund höherer Scheidungsquoten in der Vergangenheit.  Zwischen 1992 und 2004 hat sich die Zahl der Ehescheidungen nahezu verdoppelt. So ist der Anteil der mit einem Versorgungsausgleich belegten neu begonnenen Renten zwischen 2001 und 2015 bereits von knapp sieben auf mehr als 16 Prozent gestiegen. Langfristig hingegen sehen die Experten der Rentenversicherung wieder eine Trendwende. Seit einiger Zeit ist die Zahl der Scheidungen nämlich wieder rückläufig. Das hat  Auswirkungen auf die Anzahl von Versorgungsausgleichsfällen, die Familiengerichte entscheiden. Während es im Jahr 2000 noch 219.089 derartige Verfahren gab, ging dieser Wert im Jahr 2018 auf 176.885 zurück.