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Geteilte Rentner-Metropole

Mehr als zwei Jahrzehnte ist die deutsche Einheit her, doch bei der Berechnung von Rentenansprüchen bleibt Berlin eine geteilte Metropole.

Weil der Reichstag mit seinen Büros teilweise auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik, teils aber auch auf dem Terrain der ehemaligen DDR angesiedelt ist, hat der Deutsche Bundestag die Beiträge zur Rentenversicherung möglicherweise für mehrere tausend Angestellte falsch berechnet.

Die deswegen ausgelöste Beanstandung der Deutschen Rentenversicherung geht aus jüngsten Medieninformationen hervor. Die Fehlberechnung ergibt sich wohl aus dem Umstand, dass das Parlament als Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter des Reichstages die im früheren Westen der Stadt liegende Adresse „Platz der Republik 1“ angegeben hat. Ein Teil der Beschäftigten der  Volksvertretung arbeitet aber in Gebäuden des ehemaligen Ostteils. Nun muss also zur Bewältigung des sehr deutschen Problems nachgearbeitet werden.

Apropos unterschiedliches Rentenrecht. Die schrittweise Angleichung in Ost- und Westdeutschland bis zum Jahr 2025 ist von der Großen Koalition ja bereits beschlossen worden. Nun soll sie parlamentarisch umgesetzt werden. Das Thema steht auf der Tagesordnung der ersten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nach Ostern ab dem 24. April. Auch die im Konsens verabschiedete Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten wird das Hohe Haus beschäftigen. Zusammen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen die drei Vorhaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Der „last-minute“-Termin für noch zu erledigende Pläne. Alles weitere unterliegt der sogenannten  „parlamentarischen Diskontinuität“, kann also in den Papierkorb wandern oder in der neuen Legislaturperiode wieder auf den Tisch kommen.

Lohnender Blick über den großen Teich

Die Deutschen sind bekanntlich „Aktien-Muffel“. Sicherheit ist das trügerische Schlagwort deutscher Sparer. Wenns um die Börse geht, hat der Deutsche immer noch die gescheiterte Internetblase im Kopf. Daher beträgt der Aktionärsanteil in Deutschland nur sechs Prozent, in den USA sind es 25 Prozent. Im Zusammenhang mit intelligenten Altersvorsorgemodellen  lohnt sich ein Blick über den großen Teich. Die Altersvorsorge in den Vereinigten Staaten beruht auf drei Säulen, der staatlichen Rentenversicherung, deren Beiträge erheblich niedriger sind als hierzulande, die private und die betriebliche Vorsorge über Pensionsfonds, die größtenteils in Aktien investiert sind. Von abnehmender Tendenz ist die Bereitschaft amerikanischer Arbeitnehmer, nur Aktien des eigenen Arbeitgebers zu halten. Dieses Risiko wiederum ist zu groß. Die große Verbreitung von Aktien macht die Märkte in den USA stabiler und liquider. Daher könnte Deutschland von den USA lernen und sich zu einer stärkeren Förderung aktienbasierter Altersvorsorge durchringen.