Entscheidungen, die Sie zum ersten mal treffen

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Elterngeld und Einkommen

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens (meistens 65 bis 67 % des vorherigen Nettoverdienstes). Die Höhe des Elterngeldes variiert zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Dieses Geld muss für den Lebensunterhalt während der Elternzeit eingeplant werden.

Wer während der Elternzeit Teilzeit arbeitet, kann zusätzlich zum Elterngeld Einkommen generieren, allerdings wird das Elterngeld entsprechend reduziert.

Gesetzliche Rentenversicherung

In Deutschland zahlt der Staat während der Elternzeit Rentenbeiträge für die Eltern, die Elterngeld beziehen. Diese Beiträge werden auf Basis eines fiktiven Einkommens gezahlt, das vom Durchschnittseinkommen aller Versicherten abhängt (bis zu 100 % des Durchschnittslohns).

Kindererziehungszeiten werden für die gesetzliche Rente angerechnet, und zwar in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes. Das bedeutet, dass auch ohne eigenes Einkommen Rentenansprüche entstehen. Ein Elternteil kann bis zu drei Jahre pro Kind als Kindererziehungszeit angerechnet bekommen.

Private Altersvorsorge

Falls Sie privat eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob und wie Sie die Beiträge während der Elternzeit weiterzahlen können, um keine Versorgungslücken zu riskieren.

Riester-Rente: Eltern in Elternzeit haben oft weiterhin Anspruch auf staatliche Zulagen zur Riester-Rente, da sie als rentenversicherungspflichtig gelten. Besonders vorteilhaft sind die Kinderzulagen, die zur Riester-Förderung hinzukommen (je nach Geburtsjahr des Kindes bis zu 300 Euro jährlich pro Kind).

Betriebliche Altersvorsorge

Wenn Sie in Elternzeit sind und keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten, werden auch keine Ansprüche aufgebaut. Es kann sinnvoll sein, diese Beiträge privat weiterzuführen, falls die finanzielle Situation es zulässt.

Steuerliche Aspekte

  • Steuerklassenwechsel: Ehepaare sollten gegebenenfalls vor Beginn der Elternzeit ihre Steuerklassen optimieren, um das maximale Elterngeld zu erhalten. Ein Wechsel in eine günstige Steuerklasse kann das Nettoeinkommen vor der Elternzeit erhöhen und somit auch das Elterngeld.
  • Kindergeld: Unabhängig von der Elternzeit wird das Kindergeld weitergezahlt und kann zur finanziellen Unterstützung dienen. Dieses beträgt aktuell 250 Euro monatlich pro Kind (Stand 2024).

Wiedereinstieg in den Beruf

Nach einer längeren Familienpause müssen viele ihre Altersvorsorgepläne neu überdenken und anpassen. Es kann nötig sein, verpasste Rentenbeiträge nachzuholen oder private Vorsorgeprodukte abzuschließen, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.

Änderungen im Arbeitsverhältnis, wie der Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit (oder andersherum), beeinflussen direkt die Altersvorsorge. Geringeres Einkommen bedeutet oft auch weniger Beiträge zur Rentenversicherung, was langfristige Auswirkungen auf die Rente hat. In dieser Situation ist es ratsam, durch private Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten die Einbußen auszugleichen.

Rechtliche Aspekte

  • Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz: Nach der Elternzeit haben Eltern in Deutschland das Recht, auf ihre vorherige oder eine gleichwertige Position zurückzukehren. Dies ist wichtig für die langfristige finanzielle und berufliche Sicherheit.
  • Teilzeitregelungen: Während oder nach der Elternzeit besteht auch das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, was es ermöglicht, schrittweise in das Berufsleben zurückzukehren und weiterhin Vorsorgeansprüche aufzubauen.

Notfallfonds und Versicherungen

  • Notfallreserven: Es ist ratsam, während der Elternzeit einen Notfallfonds zu haben, um unvorhergesehene Ausgaben decken zu können, da das Einkommen oft niedriger ist.
  • Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, da auch in der Elternzeit gesundheitliche Risiken bestehen, die die finanzielle Lage langfristig belasten könnten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Die gesetzlichen Rentenbeiträge werden vom Staat auf Basis eines fiktiven Einkommens weitergezahlt, sodass Rentenansprüche erhalten bleiben.
  • Es sollte geprüft werden, wie private Altersvorsorgeverträge in der Elternzeit weitergeführt werden können.
  • Steuerklassen und Elterngeld sollten optimal geplant werden, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
  • Langfristige Karriere- und Einkommensperspektiven sollten in der Planung mitbedacht werden.

Alleinerziehende

Alleinerziehende stehen in der Elternzeit vor besonderen Herausforderungen, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Es gibt jedoch spezielle Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die helfen können, diese Situation zu bewältigen.

  • Elterngeld und Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können das Elterngeld für bis zu 14 Monate beziehen und haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, falls kein Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird.
  • Steuerliche Vorteile: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Steuerklasse II bieten finanzielle Vorteile.
  • Rente: Rentenansprüche bleiben durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erhalten, aber eine zusätzliche private Vorsorge ist oft nötig.