Beim Wechsel des Arbeitsplatzes sollten betriebliche Altersvorsorgepläne (bAV) im günstigsten Fall auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Falls das nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, bleibt die bisherige Anwartschaft beim alten Arbeitgeber erhalten und es sollte beim neuen Arbeitgeber ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Beim Jobwechsel gibt es viele Aspekte, die man beachten sollte, einer der wichtigsten ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Oftmals gehen diese Vorsorgeoptionen im Alltagsstress eines Jobwechsels unter. Dabei können sie langfristig einen erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Absicherung im Alter haben. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie bei einem Arbeitsplatzwechsel im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge im Auge behalten sollten:
1. Überprüfung der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Bevor Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber verlassen, ist es wichtig, Ihre bestehende bAV zu überprüfen:
- Ansprüche sichten: Ihre bereits angesammelten Ansprüche aus der bAV bleiben erhalten, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Vorausgesetzt, sie sind unverfallbar. Wichtig ist, dass Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Rentenansprüche Sie bisher aufgebaut haben.
- Verfallzeiten beachten: In einigen Fällen können Ansprüche aus der bAV verloren gehen, wenn Sie noch nicht lange genug im Unternehmen waren. In Deutschland gilt jedoch, dass Arbeitgeber ihre Beiträge ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren und ab einem Alter von 25 Jahren nicht verfallen lassen dürfen. Prüfen Sie, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Anwartschaften aus der Entgeltumwandlung sind immer sofort unverfallbar.
- Altersvorsorge dokumentieren: Fordern Sie von Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Übersicht über Ihre bAV, um nachvollziehen zu können, welche Summen sie angespart haben und was Sie eventuell auf den neuen Arbeitgeber übertragen können.
2. Übertragung der bAV bei einem Jobwechsel
Es gibt die Möglichkeit, Ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, was oft eine sinnvolle Option ist, um Ihre Altersvorsorge kontinuierlich weiterzuführen:
- Portabilität der bAV: Viele bAV-Verträge beziehungsweise das in diesen Verträgen angesammelte Kapital lassen sich auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Das heißt, Sie können Ihre bisherigen Ansprüche in der neuen Firma weiterführen und das angesparte Kapital bleibt bestehen.
- Übertragungskosten: Achten Sie darauf, ob bei einer Übertragung Kosten anfallen. Einige Versicherer erheben Gebühren für die Übertragung, die Ihr angespartes Kapital schmälern könnten.
- Alternative zur Übertragung: Falls eine Übertragung nicht möglich ist, bleibt der Vertrag bei Ihrem alten Arbeitgeber bestehen und ruht, bis Sie in den Ruhestand gehen. Behalten Sie bei mehrfachem Wechsel die alten Anwartschaften im Auge, oft übersehen Arbeitnehmer frühere Anwartschaften.
3. Neue betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber
Ein Jobwechsel ist auch eine Gelegenheit, Ihre Altersvorsorge neu aufzustellen. Besonders wenn Ihr neuer Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, sollten Sie diese Option in den Vertragsverhandlungen zur Sprache bringen:
- Arbeitgeberzuschüsse: In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung in die bAV einen Zuschuss von mindestens 15 % zu leisten, sofern dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Bei einem Jobwechsel können Sie prüfen, ob Ihr neuer Arbeitgeber sogar mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag beisteuert.
- Wahl der Vorsorgeoption: Wenn der Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung anbietet und dies in einer Versorgungsordnung geregelt hat, gilt dies auch für Neueintritte in das Unternehmen. Der Arbeitgeber bietet Ihnen diese Optionen an. Hat er bislang keine bAV im Unternehmen, dann können Sie selbst entscheiden, ob die Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung betrieben wird. Die Wahl liegt dann bei Ihnen.
- Zusätzliche Angebote: Einige Unternehmen bieten neben der klassischen bAV auch zusätzliche Vorsorgeoptionen wie Zeitwertkonten oder betriebliche Krankenversicherung an
4. Entgeltumwandlung: Ein weiterer Vorteil beim Jobwechsel
Wenn Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen können, kann dies eine besonders attraktive Möglichkeit sein, Ihre Altersvorsorge weiter auszubauen:
- Brutto statt Netto: Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttoeinkommens direkt in die bAV eingezahlt, bevor es versteuert wird. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, was Ihnen eine Steuerersparnis bringt.
- Flexible Anpassung: Nach einem Jobwechsel können Sie neu entscheiden, welchen Anteil Ihres Bruttogehalts Sie in die bAV einzahlen.
5. Vergleich der Altersvorsorgeoptionen des neuen Arbeitgebers
Ein Jobwechsel ist eine gute Gelegenheit, die Altersvorsorgeangebote des neuen Arbeitgebers gründlich zu prüfen. Hier sind einige Fragen, die Sie stellen sollten:
Bietet der neue Arbeitgeber eine bAV an?
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Welche Modelle der Altersvorsorge gibt es, z. B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds?
Besteht die Möglichkeit, Zusatzversicherungen oder weitere Vorsorgeoptionen wie Zeitwertkonten zu nutzen?
Durch den Vergleich der Vorsorgeoptionen können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, die bAV vom alten Arbeitgeber zu übertragen oder beim neuen Arbeitgeber ein besseres Angebot zu nutzen.
Tipp: Hören Sie doch einmal in unsere Podcast Folge 4 zur bAV hinein.