Eine Scheidung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen, auch auf die Altersvorsorge. Rentenansprüche und Versorgungsausgleich sind oft Teil des Scheidungsverfahrens, und es kann notwendig sein, die Altersvorsorgepläne anzupassen. Nach einer Scheidung ist es wichtig, die eigene finanzielle Zukunft neu zu planen und möglicherweise zusätzliche Vorsorge zu betreiben.
1. Versorgungsausgleich – Was passiert mit den Rentenansprüchen bei einer Scheidung?
Der Versorgungsausgleich ist in Deutschland ein zentraler Bestandteil des Scheidungsprozesses. Er regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Das bedeutet, dass beide Partner jeweils die Hälfte der während der Ehezeit aufgebauten Altersversorgungsansprüche des anderen erhalten.
a) Was umfasst der Versorgungsausgleich?
- Gesetzliche Rente: Die in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelten Rentenpunkte werden auf beide Partner aufgeteilt.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Auch die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden hälftig geteilt.
- Private Altersvorsorge (z. B. Riester- oder Rürup-Rente): Ebenso wird das angesparte Kapital aus privaten Rentenversicherungen oder anderen privaten Vorsorgeprodukten geteilt.
b) Was wird nicht geteilt?
- Rentenansprüche, die vor der Ehezeit erworben wurden, bleiben unberührt und werden nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen.
- In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, z. B. wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war oder im gegenseitigen Einverständnis beider Partner.
c) Auswirkungen auf die Rentenhöhe nach der Scheidung
Beide Partner verlieren im Zuge des Versorgungsausgleichs einen Teil ihrer Rentenansprüche. Dies bedeutet, dass die zu erwartende Rente nach der Scheidung niedriger ausfallen kann als ursprünglich geplant. Daher ist es nach der Scheidung wichtig, die finanzielle Zukunft neu zu planen und zu prüfen, wie die Lücke in der Altersvorsorge geschlossen werden kann.
2. Anpassung der Altersvorsorge nach der Scheidung
Nach einer Scheidung müssen viele Menschen ihre finanzielle Planung, insbesondere ihre Altersvorsorge, neu ausrichten. Hier sind einige Schritte, die Sie nach einer Scheidung berücksichtigen sollten:
a) Überblick über die finanzielle Situation verschaffen
Erstellen Sie eine aktuelle Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation. Dazu gehört ein genauer Überblick über Ihre verbleibenden Rentenansprüche, private Altersvorsorgeprodukte sowie laufende Ausgaben und Verpflichtungen.
b) Lücke in der Altersvorsorge schließen
- Zusätzliche Vorsorge betreiben: Da sich Ihre zukünftigen Rentenansprüche möglicherweise verringern, sollten Sie überlegen, wie Sie die entstehende Rentenlücke schließen können. Das kann durch den Abschluss zusätzlicher privater Altersvorsorgeprodukte, wie z. B. eine private Rentenversicherung, geschehen.
- Regelmäßige Sparraten: Erhöhen Sie nach Möglichkeit Ihre monatlichen Sparraten in bestehende Altersvorsorgeprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder betriebliche Altersvorsorgepläne.
c) Betriebliche Altersvorsorge nachverhandeln
Falls Sie nach der Scheidung in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, kann es sinnvoll sein, mit Ihrem Arbeitgeber über eine Erhöhung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu verhandeln. Viele Arbeitgeber bieten Zuschüsse zur bAV, was Ihre Vorsorge langfristig stabilisieren kann.
d) Steuerliche Vorteile nutzen
- Rürup-Rente: Vor allem für Selbstständige ist es nach einer Scheidung sinnvoll, verstärkt auf steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Rürup-Rente zu setzen, da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind.
- Riester-Rente: Auch die Riester-Rente bietet Vorteile, insbesondere wenn Sie nach der Scheidung noch Kinder erziehen, da die Kinderzulage zusätzlich zur Grundzulage die Rentenansprüche aufstocken kann.
3. Auswirkungen auf den Rentenanspruch und Rentenpunkte
Neben der Aufteilung der Rentenansprüche sollten Sie auch die Steuerklasse sowie die Rentenpunkte überprüfen, um die Auswirkungen der Scheidung vollständig zu verstehen:
a) Steuerklassenwechsel
Nach einer Scheidung erfolgt in der Regel ein Wechsel der Steuerklasse, was sich auf das monatliche Nettoeinkommen auswirkt. Ehepartner, die zuvor von der Kombination der Steuerklassen III und V profitiert haben, werden nach der Scheidung automatisch in die Steuerklasse I eingeordnet. Dies hat zur Folge, dass das Nettoeinkommen sinken kann, wodurch möglicherweise weniger Geld zur Verfügung steht, um in die Altersvorsorge zu investieren.
b) Rentenpunkte
Die während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt. Da sich die Anzahl der Rentenpunkte direkt auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirkt, kann dies zu einer spürbaren Reduzierung der Rentenzahlungen führen. Es ist daher ratsam, nach der Scheidung eigene zusätzliche Altersvorsorgepläne aufzustellen, um diese Lücke zu schließen.
4. Finanzielle Vorsorge für Kinder im Falle einer Trennung
Besonders wenn Kinder involviert sind, muss auch deren finanzielle Zukunft bedacht werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Absicherung der Kinder und ihre spätere Altersvorsorge zu planen.
Sparpläne oder Depots für Kinder
- Sparpläne: Viele Eltern entscheiden sich dafür, Sparpläne oder Depots für ihre Kinder anzulegen, um langfristig Vermögen aufzubauen, das z. B. für die Ausbildung oder den späteren Immobilienkauf genutzt werden kann. Diese können steuerlich attraktiv sein, da Freibeträge für Kapitalerträge für Kinder gelten.
- Lebensversicherung: Eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall des Hauptverdieners greift, kann die finanzielle Absicherung der Kinder sicherstellen und eventuelle Unterhaltszahlungen im Todesfall abdecken.