Der Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und SPD gerade vorgelegt haben, vertagt die dringend notwendige Reform der gesetzlichen Rente ein weiteres Mal. So ist vorgesehen, das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 in der Höhe von 48 Prozent gesetzlich abzusichern. Eine Evaluierung der Finanzierungsgrundlagen ist für das Jahr 2029 geplant. Damit steht fest, dass es in der 21. Legislaturperiode keine durchgreifende Reform des Rentensystems geben wird. 2029 endet die Wahlperiode und der nächste Wahlkampf steht an. Selbst wenn die Evaluierung zum Ergebnis kommt, dass klarer Handlungsbedarf besteht, werden die Koalitionäre keine Entscheidung mehr in der Rentenpolitik kurz vor der nächsten Bundestagswahl treffen.
„Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Rente sind ein fauler Kompromiss, bei dem die Parteien auf Zeit spielen“, moniert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Die SPD bekommt das bei 48 Prozent eingefrorene Rentenniveau. Da muss man schon froh sein, dass CDU/CSU eine Begrenzung bis 2031 in den Vertrag hinein verhandelt haben. Mit dem Rentenpaket II zu Zeiten der Ampelregierung sollte diese Regelung bis 2040 und darüber hinaus gelten“, seziert Morgenstern den Kompromiss. Die Union verbucht auf ihrer Habenseite den „grundsätzlichen“ Erhalt des demografischen Faktors in der Rentenformel. Der verwandelt sich allerdings bis 2031 in einen zahnlosen Tiger. Durch die gesetzliche Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ist dieser Faktor in seiner Wirkung aufgehoben. Er war ursprünglich eingeführt worden, um die demografischen Belastungen im Rentensystem fair auf Beitragszahler und Rentner aufzuteilen.
Mehrausgaben gehen nicht zu Lasten der Beitragszahler
Das einzig Positive an diesen Festlegungen zur gesetzlichen Rente ist die Vereinbarung, dass die Mehrausgaben, die durch das Einfrieren des Rentenniveaus entstehen, aus Steuermitteln ausgeglichen werden sollen. Sie gehen also nicht zu Lasten der Beitragszahler. Dies verspricht der Koalitionsvertrag übrigens auch für die Kosten, die durch die volle Angleichung bei der Mütterrente entstehen. Künftig gibt es für alle Mütter drei Rentenpunkte für jedes Kind, egal in welchem Jahr es geboren wurde.
„Obwohl Experten wie zum Beispiel die Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung seit längerem Maßnahmen empfehlen, mit denen die gesetzliche Rente an die demografische Entwicklung angepasst werden soll, vertagt auch die künftige Bundesregierung die notwendigen Schritte auf die nächste Legislaturperiode. Die Probleme aber bleiben bestehen. Je später gehandelt wird, desto härter werden dann die Eingriffe ausfallen“, warnt DIA-Sprecher Morgenstern.