Website-Icon DIA Altersvorsorge

Absicherung für vielfältige Lebensformen

Die Lebensformen werden bunter und vielfältiger – ob mit oder ohne Trauschein, kinderlos, alleinerziehend oder Patchwork: sie alle sollten die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge unbedingt selbst in die Hand nehmen.

In Deutschland gibt es viel Freiraum für individuelle Lebensformen und -stile. Die traditionelle Form des Zusammenlebens war bisher die Familie. Sie bekommt jedoch zunehmend neue Facetten. Laut Statistischem Bundesamt wächst in Deutschland derzeit fast jedes dritte Kind in sogenannten alternativen Lebensformen auf. Hierzu gehören Alleinerziehende ebenso wie Patchworkfamilien. Immer häufiger kommt es vor, dass Mutter und Vater nicht miteinander verheiratet sind.

„Diese neuen, bunten Facetten des Zusammenlebens sind in der Gesellschaft zum Glück weitgehend akzeptiert. Sie bringen jedoch bei finanziellen Fragen einige Herausforderungen und Fallstricke mit sich“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. (FPSB Deutschland). Jede der genannten Lebensformen ist anders. Anders in der Zusammensetzung, anders in ihrer Entstehungsgeschichte und anders in ihrem Familienleben. „Was für alle jedoch gleichermaßen gelten sollte, ist das Bewusstsein, sich und die Kinder frühzeitig abzusichern und für das Alter vorzusorgen“, empfiehlt Prof. Tilmes.

Hierzulande sind immer noch die meisten gesetzlichen Regelungen auf die klassische Familie, bei der die Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen, ausgerichtet. In der Konsequenz besteht das Risiko, dass die gewünschte finanzielle Absicherung, die Versorgung des Partners im Alter und der Vermögenserhalt nicht oder nur teilweise erreicht werden. 

Versicherungsschutz auf dem Prüfstand

Deshalb sollte die finanzielle Absicherung beziehungsweise der Versicherungsschutz bei gemischten Lebensgemeinschaften regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Das gilt umso mehr, wenn jemand mit Kindern und dem neuen Partner frisch in ein neues Zuhause zieht. Oft bestehen beispielsweise mehrere Versicherungsverträge, obwohl eigentlich einer ausreicht. In manchen Bereichen allerdings braucht man doch besser zwei Policen. Zwar sind sogenannte Singlepolicen oftmals günstiger, bieten aber im Gegensatz zur Familienpolice in der Regel keinen Schutz für Partner und Kinder.

„Ein Vergleich kann sich auszahlen“, erläutert Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen sind einzelne Verträge und werden pro Person abgeschlossen. Die private Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung kann hingegen für alle Familienmitglieder gelten. Neben einer Risikolebensversicherung sind insbesondere Berufsunfähigkeitspolicen sowie Pflegeversicherungen weitere sinnvolle Absicherungen für Patchworkfamilien, aber auch für Alleinerziehende.

Fallstricke beim gesetzlichen Erbrecht

Doch auch bei der Nachlassplanung gibt es einiges zu bedenken: „Moderne Beziehungen stellen das deutsche Erbrecht vor ganz neue Herausforderungen. Chaos beim Erben scheint da programmiert“, berichtet Tilmes. Hinzu kommt: Viele Bürger verlassen sich darauf, dass im Todesfall die finanziell und vermögensmäßig sinnvollen und erhofften Regelungen greifen und folglich das gesetzliche Erbrecht den Nachlass zu ihrer Zufriedenheit regelt. Doch es gibt verschiedene Konstellationen, in denen das Gesetz keine oder nur unbefriedigende Lösungen vorsieht. 

Bei den mitunter komplizierten Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag also unabdingbar. Beispielsweise kann der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners eine ganze Familie in den finanziellen Ruin stürzen. In einer Patchworkfamilie haben die Kinder des neuen Ehepartners als Stiefkinder beim Tod des Stiefelternteils kein Erbrecht. Das führt dazu, dass es bei Stieffamilien, die kein Testament besitzen, vom reinen Zufall abhängt, wie sich das Vermögen im Todesfall verteilt.

Auch wenn zivilrechtlich gesehen Stiefkinder und Stiefeltern nicht miteinander verbunden sind, ist dies im Erbschaftsteuerrecht gerade nicht der Fall. Dieses sieht nämlich vor, dass Stiefkinder leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Das hat zur Folge, dass auch Stiefkindern, wenn sie im Testament von dem Stiefelternteil bedacht werden, die hohen Freibeträge zustehen. Wird jedoch keine Regelung durch ein vernünftig gestaltetes Testament getroffen, gehen Stiefkinder leer aus.