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Kapitalanlage für die Rente – was ändert sich?

Die Reform der geförderten Altersvorsorge kommt in Fahrt. Seit wenigen Tagen liegt ein Gesetzentwurf dazu vor. Das DIA schaut sich die Details an. Heute: Was verändert sich bei der Kapitalanlage?

Die staatlich geförderte Riester-Rente stand wegen mehrerer Mängel in der Kritik. Neben einer bürokratischen Verwaltung und hoher Kosten war dies eine wenig ertragreiche Kapitalanlage. Diese resultierte vor allem aus der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie. Da am Ende auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent von den Fondsgesellschaften und Versicherern garantiert werden mussten, investierten diese zu einem großen Teil in festverzinsliche Wertpapiere. Sie waren aber viele Jahre sehr niedrig verzinst. Mit dem neuen Produkt des Altersvorsorgedepots entfällt diese Renditebremse. Für das Depot gilt keinerlei Garantievorgabe. Die Sparer besitzen ziemlich große Freiheiten bei der Auswahl der Kapitalanlagen.

Bei den beiden anderen Varianten der drei Formen geförderter Altersvorsorge bleibt das bisherige Dilemma in der Kapitalanlage mehr oder weniger bestehen. So können sich die Altersvorsorgesparer auch für Policen entscheiden, die 80 oder 100 Prozent des eingezahlten Beitrags garantieren. Dabei handelt es sich um Abwandlungen der bisherigen Riester-Verträge, indem in einer Spezifikation die Garantiegrenze 20 Prozentpunkte abgesenkt wird. Die Anbieter dieser beiden Formen leben weiterhin mit der Aufgabe, dass die Garantie über festverzinsliche Wertpapiere abgesichert werden muss. Da die Zinsen inzwischen aber seit 2022 deutlich gestiegen sind und eine Rückkehr zu den extrem niedrigen Marktzinsen der jüngeren Vergangenheit nicht zu erwarten ist, befinden sich die Anbieter dieses reformierten Riester-Vertrages in einer günstigeren Situation bei der Ertragslage.

Aufklärung über die Kosten einer Garantie

Wenn ein Sparer die vermeintliche Sicherheit einer Nominalgarantie, deren Sinnhaftigkeit allerdings weit überschätzt wird, unbedingt haben möchte, besitzt er künftig also weiterhin eine solche Option. In der vorangehenden Beratung sollten ihm die Anbieter aber verständlich die Opportunitätskosten erklären, die mit einer Entscheidung für eine Garantie verbunden sind. Diese Kosten entstehen durch den Verzicht auf eine freiere Kapitalanlage in Gestalt entgangener Rendite. Die Mehrzahl der Experten ist ohnehin der Meinung, dass langlaufende Sparvorgänge mit Aktienanlagen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit aufweisen, dass am Ende dieser Laufzeit ein Verlust entsteht. Dennoch bleibt die Wahlmöglichkeit unter den drei Varianten ein positives Element der Reform der Altersvorsorge. So kann es durchaus Sparer geben, die sich rein emotional mit einer der beiden Garantien besser aufgehoben fühlen.

Anleger erhalten große Freiheiten

Das Altersvorsorgedepot ist die fortschrittlichste Neuerung der angelaufenen Reform, auch wenn die Idee selbst nicht neu ist. Ältere Beobachter des deutschen Finanzmarktes werden sich erinnern, dass der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) schon in den 90er Jahren ein ähnliches Konzept vorgeschlagen hat. Es fand damals keinerlei Resonanz in der Politik und verschwand sehr schnell wieder in den Schubladen des Verbandes. Der wesentliche Vorteil des Depots sind die großen Freiheiten, die Anleger damit erhalten. So können sie in einer breiten Palette der Kapitalmarktinstrumente wählen, vom kostengünstigen ETF über aktiv verwaltete Investmentfonds bis hin zu Einzelaktien.

Letzteres nahmen Verbraucherschützer gleich wieder zum Anlass für eine Kritik, dass die Bundesregierung mit dem geförderten Altersvorsorgedepot einlade, in wilde Aktienspekulationen mit finanzieller Unterstützung des Staates zu verfallen. Das Anlegerverhalten der Deutschen stützt eine solche Befürchtung allerdings keineswegs. Dazu muss man sich nur den international vergleichsweise geringen Anteil unter den privaten Anlegern anschauen, die direkt in Aktien investieren. Er ist, da sind sich die Experten einig, deutlich zu gering.

Positivliste mit den förderfähigen Kapitalanlagen

Außerdem gibt das Gesetz eine Positivliste mit den förderfähigen Anlageklassen vor. Hochrisikoprodukte wie Knock-out-Zertifikate, kurzlaufende Optionsscheine und Krypto-Assets werden darin nicht enthalten sein. Sie sind nicht förderfähig. Eine zweite Absicherung schaffen die geplanten Referenzdepots. Sie sollen all jenen Anlegern, die sich eine eigene Auswahl nicht zutrauen, einen einfach strukturierten Vorschlag für die Kapitalanlage unterbreiten. Der Sparer muss in diesem Falle keine eigenen Entscheidungen treffen. Schweden hat in seinem Altersvorsorgesystem mit solch einem Angebot für alle Unentschlossene gute Erfahrungen gemacht.

Last but not least schafft auch der geplante Zertifizierungsprozess eine zusätzliche Sicherheit. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft auf Antrag eines Anbieters, ob ein Altersvorsorgevertrag förderfähig ist. Wie dieser Prozess im Einzelnen abläuft, lässt sich im Augenblick noch nicht abschätzen, aber denkbar wäre, dass mit dieser Zertifizierung zugleich Risikoklassen ausgewiesen werden. Solch eine Einstufung war bislang in der Anlageberatung und bei Anlageentscheidungen hilfreich.