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Mehr Flexibilität für Wohn-Riester

Die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist zum erfolgreichsten Riester-Produkt avanciert.

Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird sie flexibler. Ab 1. Januar 2014 treten Verbesserungen in Kraft, die den Vertrieb von Eigenheimrenten noch mehr beflügeln werden.

Als der Wohn-Riester im Jahr 2008 und damit sechs Jahre nach den Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Banksparplänen das Licht der Vorsorgewelt erblickte, war kaum jemand richtig zufrieden. Die Assekuranz und die Fondsindustrie ohnehin nicht, weil sie keinen Konkurrenten wollten, und die Baufinanzierer auch nicht, weil das Konstrukt reichlich kompliziert daherkam. Finanzvermittler standen zunächst ratlos davor, denn es tat sich ein Berg von Beratungsproblemen auf.

Die Eigenheimrente bekam das Etikett „bürokratisches Monster“. Weil der Gesetzgeber auf der systematischen Gleichbehandlung aller Riester-Formen bestand, musste das geförderte Wohneigentum auch nachgelagert besteuert werden. Dazu wird ein fiktives Förderkonto gebildet, das jährlich verzinst wird und nachgelagert zu versteuern ist. Damit nicht genug: Für „Störfälle“ – das sind beispielsweise Scheidung, Umzug ins Pflegeheim oder beruflich bedingter Ortswechsel – bei denen die geförderte Immobilie verkauft werden muss, gelten komplizierte Regeln für den Erhalt der Förderung. Wer sie nicht einhalten kann, muss Zulagen und Steuervorteile nachträglich zurückerstatten. Verwendet werden durfte die Eigenheimrente bisher nur für den Erwerb und die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.

Neue Regeln ab Januar 2014

Das ändert sich jetzt teilweise, aber in wichtigen Positionen.

Das Wohnförderkonto wird weiterhin mit zwei Prozent pro Jahr verzinst.

Auswirkungen auf den Vertrieb

Die Neuerungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erschließen für die Eigenheimrente neue Kundengruppen. Das sind zum einen Eigenheimbesitzer mit laufenden Finanzierungen, die die Wohn-Riester-Förderung künftig für Umschuldungen einsetzen können. Weil die staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung fließen, verkürzen sich die Tilgungszeiten. Damit sinken die Kosten der Finanzierung. Durch die Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten auf den barrierefreien Umbau von selbst genutzten Wohnungen wird die Gruppe der älteren Eigenheimbesitzer erschlossen. Ohne Frage bleibt Wohn-Riester bei der Beratung aber weiterhin ein anspruchsvolles Produkt.

Bereits im vergangenen Jahr waren fast zwei von drei Netto-Neuzugängen im Gesamtbestand der Riester-Sparpläne Eigenheimrenten. Für das erste Halbjahr 2013 weist die Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Netto-Neuzugang von 114.000 Wohn-Riester-Verträgen aus. Im gleichen Zeitraum ging der Bestand von Riester-Rentenversicherungen um 58.000 zurück. Wohn-Riester ist das dynamischste Riester-Segment. Unter den rund 16 Millionen Riester-Verträgen insgesamt, die die Deutschen zum Jahresende 2013 abgeschlossen haben werden, sind mehr als eine Million Wohn-Riester-Verträge.

Finanzierung von Immobilien wird billiger

Die große Resonanz der Sparer auf Wohn-Riester ist sicher mit der wachsenden Beliebtheit des Wohneigentums zu erklären. Dazu kommen weitere Vorteile. Dank der staatlichen Förderung, die in das Sparkapital beziehungsweise in die Tilgung fließt, wird die Finanzierung deutlich billiger, weil sich Spar- und Tilgungszeiten verkürzen. Die Leistung von Wohn-Riester besteht zwar nicht in einer lebenslangen Geldrente, dafür aber in Form von zusätzlicher Liquidität durch die ersparte Miete. Deren Geldwert beträgt nach Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes im Bundesdurchschnitt 518 Euro monatlich für einen Rentnerhaushalt mit schuldenfreiem Wohneigentum. Im Unterschied zur Geldrente bleibt das Kapital erhalten und kann vererbt werden.

Großes Interesse an Wohneigentum

Es ist nicht in erster Linie die große Resonanz der Kunden, die es ratsam erscheinen lässt, in der Vorsorgeberatung auf die Eigenheimrente hinzuweisen. Am selbst genutzten Wohneigentum führt schon deshalb keine Beratung vorbei, weil jeder zweite Deutsche Wohneigentum für die beste Art der Vorsorge und Vermögensbildung hält. Zwar wird erfahrungsgemäß nur ein Teil der Kunden tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wohn-Riester aber bei der Beratung zu umgehen, heißt deshalb einen Beratungsfehler zu riskieren.


Geförderter barrierefreier Umbau

Möglich wird ab 1. Januar 2014 die Entnahme von gefördertem Riester-Kapital für die Finanzierung von Maßnahmen zum barrierefreien Umbau im selbst genutzten Wohneigentum und die Inanspruchnahme eines geförderten Darlehens nach folgenden Maßgaben


Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Es umfasst folgende Regelungen: