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Welche Hilfen für die Pflege gibt es?

Müssen Familienangehörige gepflegt werden, sind sie schon mehr oder weniger eingeschränkt. Mit Pflegehilfsmitteln lässt sich das ein wenig ausgleichen. Doch welche Mittel stehen den Pflegebedürftigen zu?

Mit einem Rollator können Menschen trotz körperlicher Einschränkungen wieder am sozialen Leben teilnehmen. Ein Notrufsystem sorgt dafür, dass sie beruhigt und sicher allein in ihren vier Wänden bleiben können, weil bei Bedarf schnell Hilfe vor Ort ist. Desinfektionsmittel schützen bei der Pflege vor Infektionen.

Für Pflegebedürftige bedeuten Pflegehilfsmittel nicht nur eine Erleichterung der Pflege, sondern machen eine selbständige Lebensführung mit Behinderung oder im Alter erst möglich. Ob Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Badewannenlift – pflegebedürftige Personen haben einen rechtlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten werden unter bestimmten Bedingungen erstattet. Vorausgesetzt, die Pflege- oder Krankenkasse genehmigt einen entsprechenden Antrag. Doch welche Pflegehilfsmittel stehen den Betroffenen zu? Auf welchem Wege erhalten sie diese? Worauf ist bei einem entsprechenden Antrag zu achten?

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Regelungen im Einzelnen

Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Das führt zunächst vor allem zu mehr Personen mit einer leichten Pflegebedürftigkeit. Die Betroffenen sind noch aktiv und stehen im Leben, benötigen aber bestimmte Pflegehilfsmittel, um ihre Pflege oder Selbständigkeit zu unterstützen. Pflegehilfsmittel werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt und dienen dazu, die Pflege zu erleichtern. Was viele nicht wissen: Pflegehilfsmittel können bereits ab dem ersten Pflegegrad beantragt werden. Weitere Voraussetzung: die pflegebedürftige Person wohnt entweder zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Anlage und wird dort von Angehörigen oder Freunden betreut.

Doch was sind Pflegehilfsmittel eigentlich? Dabei handelt es sich um pflegenotwendige Geräte, Sachmittel oder Produkte, die eine häusliche Pflege und Betreuung erleichtern. Auch wenn Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, so sind diese nur beihilfefähig, wenn auch für die jeweilige Leistung ein Anspruch auf Zuschüsse besteht. Diese wird durch die private oder soziale Pflegeversicherung gewährleistet. Aber: Eine Erstattung ist nur möglich, wenn ein entsprechender Rechnungsbeleg und die Leistungsabrechnung bzw. ein Kostenerstattungsvermerk der Pflegeversicherung mit einem Antrag vorliegt.

Unterstützung im Alltag

Bei den Hilfsmitteln wird zwischen “technischen Pflegehilfsmitteln” und “Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch” unterschieden. Wie der Name schon sagt, sind Pflegeverbrauchshilfsmittel alle Mittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind. Sie erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld. Pflegeverbrauchshilfsmittel dienen der Hygiene oder dem Infektionsschutz des Pflegebedürftigen. Für Pflegeverbrauchshilfsmittel gibt es eine monatliche Beihilfe von höchstens 40 Euro. Diesen Betrag erstatten die Pflegekassen. Gut zu wissen: Eine Verordnung vom Arzt ist nicht notwendig. Zu den Pflegeverbrauchshilfsmitteln zählen unter anderen Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Desinfektionsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel stellen eine wichtige Unterstützung im Alltag dar, auch und gerade für die unteren Pflegegrade. Im Gegensatz zu den Pflegeverbrauchshilfsmitteln sind technische Hilfsmittel langlebige Geräte und Sachmittel, die eine häusliche Pflege und ein selbständigeres Leben erleichtern. Technischen Pflegehilfsmittel müssen bestimmte Anforderungen erfülle. Sie müssen die Pflege erleichtern oder unterstützen und der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen. Sie ermöglichen ein selbständigeres Leben, wie zum Beispiel Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen oder Hausnotruf.

Abgrenzung zur Wohnraumanpassung

Gegenstände, die fest mit der Bausubstanz verbunden sind, sind übrigens keine technischen Hilfsmittel. Aber: Ein angeschraubter Haltegriff in der Duschkabine oder eine Toilettensitzerhöhung lässt sich jederzeit wieder entfernen und fällt somit in die Kategorie „Hilfsmittel“. Ein Treppenlift oder ein fest eingebauter Badewannenlift hingegen gilt als Wohnraumanpassung für ein barrierefreies Wohnen.


Ein zweiter Teil zu den Pflegemitteln, der in den nächsten Tagen folgt, erläutert die Beantragung und Kostenübernahme genauer.


Gastautorin Olivia Gehrandt ist die treibende Kraft hinter Sanitäts-Online.de, einem Onlinehandel für Hilfsmittel für Jung & Alt. Mit viel Erfahrung, Verständnis und Leidenschaft setzt sie sich für eine umfassende Unterstützung im Alltag ein.