Rentenverträge für Alterssitz im Ausland

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03. Juni 2024

Rentenverträge für Alterssitz im Ausland

Internationale Rentenverträge spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Rentenpolitik. Sie gewährleisten für Millionen Menschen die Versorgungssicherheit im Alter. 

Über 3,2 Millionen der insgesamt knapp 26 Millionen monatlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgezahlten Renten basieren auf Verträgen und Abkommen mit anderen Ländern. 2022 kamen über 177.000 neue Vertragsrenten hinzu. Regelungen wie etwa das Fremdrentengesetz betreffen sowohl Ausländer als auch Deutsche, die im Ausland leben. Die folgenden Zahlen und weitere Details hat das Online-Portal der DRV unlängst hier veröffentlicht.

Internationale Rentenverträge sind und bleiben ein wichtiges Element deutscher Rentenpolitik. Die Europäische Union ist dabei Hauptziel bei Rentenüberweisungen aus Deutschland. 2022 wurden 2,3 Millionen Vertragsrenten an Menschen aus EU-Staaten gezahlt. Das sind etwa 71 Prozent aller (bilateralen) Vertragsrenten. Besonders viele Renten gingen an Italiener (436.000), Polen (419.000), Österreicher (239.000) und Spanier (216.000). Weitere bedeutende Empfängerländer sind die Schweiz (265.000) und die Türkei (197.000). Für sie gelten Rentenverträge, die in der Regel als bilaterale Abkommen abgeschlossen werden.

Rentenzahlungen meist ohne Abzüge

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – zu dem neben den EU-Staaten auch Liechtenstein, Norwegen und Island gehören – sowie in der Schweiz und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen erhalten Rentner ihre gesetzliche Rente ohne Abzüge. Seit 2013 erhalten allerdings auch Rentner in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen die volle Rente. Aktuell bleibt allerdings unklar, inwieweit internationale Rentenverträge beispielsweise für die Ukraine gelten. Die Bundesregierung hatte bereits vor mehr als fünf Jahren ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Doch das ukrainische Parlament hat das Abkommen – vermutlich auch aufgrund der derzeitigen Kriegssituation – noch nicht gebilligt. 

DRV bietet Beratung für Auslandsrentner

Die DRV bietet umfassende Beratung für Deutsche, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten. Es gibt bestimmte Versicherungszeiten, wie die nach dem Fremdrentengesetz, bei denen es bei Zahlung in Länder außerhalb der EU zu Einschränkungen kommen kann. Bei einem dauerhaften Umzug in ein EU-Land, in den EWR oder in die Schweiz erhalten Rentner jedoch die volle Rente. Für eine pünktliche Rentenzahlung muss der geplante Umzug ins Ausland allerdings rechtzeitig dem Rentenservice der Deutschen Post AG gemeldet werden.