Bei einem Gesamtvermögen aller privaten Haushalte von gut elf Billionen Euro wechseln damit drei von zehn Vermögens-Euro ihren Besitzer. Davon werden 2,1 Billionen Euro an die nächste Generation übertragen. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich auf 0,9 Billionen Euro summiert. Wie die großen Vermögen konzentrieren sich auch die großen Erbschaften auf wenige Fälle. Die oberen zwei Prozent aller Hinterlassenschaften vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich.
Im Durchschnitt werden je Erbfall 363.000 Euro vererbt. Im Einzelfall haben die Nachlässe aber sehr unterschiedliche Größen. Rechnet man zum Beispiel die zwei Prozent größten Hinterlassenschaften heraus, beträgt die durchschnittliche Erbschaft nur noch 242.000 Euro. In jeder achten Erbschaft gehen die Erben, sieht man vom Sachvermögen ab, sogar leer aus. Gleichwohl sind die vererbten Beträge in den zurückliegenden 15 Jahren real um 19 Prozent angestiegen – obwohl die Haushaltsvermögen real gesunken sind. Außerdem gehören inzwischen häufiger Immobilien zur Erbschaft.
Immobilien bestimmen zudem maßgeblich die Erbschaftshöhe: Wenn Immobilien zum Nachlass gehören, dann wird in der Regel auch deutlich mehr Geld vererbt. Immobilienlose Erbschaften sind dagegen in jedem vierten Fall „wertlos“. Werden dagegen Immobilien vererbt, dann beträgt der Nachlass meist mehr als 150.00 Euro. Während in den alten Bundesländern mehr als die Hälfte aller Erbschaften eine Immobilie umfasst, trifft das im Osten nur in einem von drei Erbfällen zu. Allerdings läuft die Angleichung bereits auf vollen Touren: vor 15 Jahren waren noch vier von fünf ostdeutschen Erbfällen immobilienlos.
„Erbschaften werden zunehmend ungleicher, denn die Vermögensausstattung wird immer mehr durch regionale Besonderheiten geprägt; insbesondere in Regionen mit hoher oder gar steigender Wohneigentumsquote und zuwanderungsbedingt steigenden Preisen kann mit hohem und weiter zunehmendem Erbschaftsvolumen gerechnet werden“, stellt Dr. Reiner Braun fest. Außerdem sei die langfristige Entwicklung des Erbschaftsvolumens unsicher, weil nachrückende Erblasser immer länger und konsumfreudiger leben. Durch die private Altersvorsorge ergeben sich weitere Unsicherheiten: soweit diese mit staatlichen Fördergeldern aufgebaut wird, sind die Vermögen nicht oder nur bedingt vererbbar.
Insgesamt werden in den Jahren 2015 – 24 Geldvermögen in Höhe von 597 Milliarden Euro generationenübergreifend vererbt (ohne die zwei Prozent einkommensreichsten Haushalte). Etwa die Hälfte des Geldes ist in festverzinslichen und wenig riskanten Sparguthaben angelegt. Ein weiteres Drittel ist renditeträchtiger, aber etwas riskanter in Wertpapieren investiert. Altersbedingt halten die Erblasser nur noch einen geringen Anteil ihres Geldvermögens in Lebensversicherungen oder Bausparguthaben.