Was steht im Koalitionsvertrag zur Rente?

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10. April 2025

Was steht im Koalitionsvertrag zur Rente?

CDU/CSU und SPD haben den Koalitionsvertrag vorgelegt. Welche Projekte planen die Parteien in der Rentenpolitik und Alterssicherung?

Eines gleich vorweg: Eine weitreichende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wird es nicht geben. Das war schon bei der Lektüre der Wahlprogramme zu erwarten. Der Koalitionsvertrag schafft nun Gewissheit.

So ist vorgesehen, das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 in der Höhe von 48 Prozent gesetzlich abzusichern. Das war ein Herzensprojekt der SPD im Wahlkampf. Eine Evaluierung der Finanzierungsgrundlagen ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Damit steht fest, dass es in der 21. Legislaturperiode keine durchgreifende Reform des Rentensystems geben wird. 2029 endet die Wahlperiode und der nächste Wahlkampf steht an. Selbst wenn die Evaluierung zum Ergebnis kommt, dass klarer Handlungsbedarf besteht, werden die Koalitionäre keine Entscheidung mehr in der Rentenpolitik kurz vor der nächsten Bundestagswahl treffen. Die Reform wird also wieder einmal auf die nächste Wahlperiode vertagt. Dabei mahnen viele Experten wie zum Beispiel die Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung schon seit Längerem dringenden Handlungsbedarf an. Aber die drängenden demografischen Probleme adressiert der Koalitionsvertrag nicht.

Mütterrente, 3. Akt

In der gesetzlichen Rente bleibt es auch beim abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren, den die CDU vor noch nicht allzu langer Zeit selbst in Frage gestellt hat. Aber Friedrich Merz räumte einige Monate vor der Wahl diese Forderung eigenhändig in einer Rede vor der Jungen Union ab. Die CSU ist wieder mit ihrem Lieblingsthema im Koalitionsvertrag vertreten: mit der Mütterrente. Die Honorierung von Kindererziehungszeiten soll nun vollends angeglichen werden. Künftig gibt es für jedes Kind, ganz gleich wann es geboren wurde, drei Rentenpunkte. Die Mehrkosten für diese Aufstockung der Mütterrente sollen ebenso wie der zusätzliche Aufwand für das bei 48 Prozent eingefrorene Rentenniveau aus dem Bundeshaushalt bedient werden. Deshalb verbirgt sich hinter diesen beiden Maßnahmen auch noch ein kleines Fragezeichen. Alles was Geld kostet, steht nämlich ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt.

Alle neu in die Selbständigkeit eintretenden Personen sollen „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ob daraus am Ende eine Pflichtversicherung wie bei den Arbeitnehmern resultiert, lässt sich aus dem Koalitionsvertrag nicht eindeutig ableiten. An anderer Stelle heißt es nämlich, dass andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung der Selbständigen im Alter gewährleisten, möglich bleiben sollen. Ob das ersetzend oder ergänzend gemeint ist, geht aus dem Text nicht eindeutig hervor.

Frühstartrente ist mit am Start

Bei der betrieblichen Altersversorgung bleibt der Koalitionsvertrag ziemlich vage. Die neue Bundesregierung will sie stärken, weiter verbreiten, digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Genauer wird es kaum, allenfalls im Zusammenhang mit der Geringverdienerförderung. Diese soll weiter vorangetrieben werden, sprich großzügiger ausfallen. Dafür gibt es mit dem Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II aus den Zeiten der Ampelregierung schon eine brauchbare Vorleistung. Überhaupt wäre es empfehlenswert, diesen Gesetzentwurf wieder aus der Schublade zu holen und zügig umzusetzen. Da stand viel Vernünftiges drin.

Mit der Frühstartrente hat es ein Vorzeigeprojekt der CDU aus dem Wahlkampf in den Koalitionsvertrag geschafft. Jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll pro Monat zehn Euro für ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten. Der in diesem Zeitraum angesammelte Betrag kann dann anschließend bis zum Renteneintritt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge im Depot bleiben steuerfrei und werden erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt und dann besteuert.

Riester-Rente reloaded

Der Absatz zur Frühstartrente ist auch die einzige Textstelle, in der von einem Altersvorsorgedepot die Rede ist. Im Kapitel zur Riester-Rente sucht man das Depot vergebens. Dort ist nur von einem neuen Vorsorgeprodukt ohne zwingende Garantien die Rede. Es wäre zu erwarten gewesen, dass für die Überarbeitung der Riester-Rente das Konzept des Altersvorsorgedepots aus einem Gesetzentwurf der Ampelregierung wieder aufgegriffen wird. Dieses Gesetz gelangte nicht mehr zur Abstimmung in den Bundestag, weil die Ampel vorher auseinanderfiel. Der Gesetzentwurf hätte einiges an gedanklicher Vorarbeit eingebracht. Aber offenkundig ist die SPD schon wieder von der Idee des Altersvorsorgedepots abgerückt. So werden sich die Regierungsparteien wohl mit einer Riester-Reform light begnügen. Diese soll eine einfache staatliche Förderung bringen, den Kreis der Förderberechtigten ausweiten und auch ein Standardprodukt im Portfolio enthalten.

Letzteres könnte noch spannend werden. Was ist mit Standardprodukt gemeint? Verstehen Union und SPD darunter eine zentrale Default-Lösung für alle Sparer, die selbst kein Produkt auswählen wollen? Vielleicht nach dem Vorbild des schwedischen Fonds AP7. Dann ist ein künftiger staatlicher Fonds für die Altersvorsorge wohl nicht weit. Es könnte sich aber auch um ein Produkt handeln, das einer festgelegten Standardisierung folgt und von verschiedenen Anbietern aufgelegt wird. Einen solchen Vorschlag hatten die Branchenverbände der Finanzwirtschaft vor Jahren selbst mal in die Diskussion um die Riester-Rente ins Gespräch gebracht.